Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
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Heimatausweis bestellen ![]() Wennn Sie sich in einer anderen Gemeinde als WochenaufenthalterIn anmelden möchten, wollen Sie bitte bei der Einwohnerkontrolle Sumiswald einen Heimatausweis bestellen. Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben: Der Heimatausweis wird Ihnen per Post zugestellt oder direkt am Schalter ausgehändigt. Kosten | Bestellung Heimatausweis | ||
Niederlassungsausweis bestellen ![]() Der Niederlassungsausweis dient als Meldebestätigung über den aktuellen Wohnsitz für volljährige Schweizer BürgerInnen und kann nur von der Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden. Er wird Ihnen nach Anmeldung bzw. Erreichung 18. Altersjahr per Post zugestellt. | Bestellung Niederlassungsausweis | ||
Sportanlagen und Schulräume - mieten | Online Reservierung - Raumreservation Sumiswald | ||
Schulzahnarzt - anmelden | Schulzahnarzt Sumiswald | ||
Todesfall ![]() Interaktiver Bestattungsplaner | Interaktiver Bestattungsplaner Letzte Reise | ||
Primarschule - anmelden | Schule - Neuzuzug Info durch Eltern | ||
Sekundarschule - anmelden | Schule - Neuzuzug Info durch Eltern | ||
Reklame - Gesuch einreichen ![]() Im Kanton Bern gibt es keine sperarate Reklamebewilligung. Reklamen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht. Daher ist ein Baugesuch einzureichen. Die Abteilung Bau&Betrieb erteilt Ihnen gerne Auskunft zu diesem Thema. | Baubewilligungsverfahren Baugesuchsformulare | ||
Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten ![]() Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und wie die Schlussabrechnung innert 30 Tagen zahlbar. Vorauszahlungen: Im Kanton Bern gibt es die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten. Dafür können bei der kantonalen Steuerverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden:
| kantonale Steuerverwaltung | ||
Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen ![]() Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240StG). Beurteilung Erlassgesuch Einreichung Erlassgesuch | Erlassgesuch | ||
Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen ![]() Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung empfehlen wir Ihnen: lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1-5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Formular 1 und 3 müssen zwingend unterschrieben werden. Eine Vereinfachung zur Erledigung der Steuererklärung bietet das TaxMe Online-System. Die Login-Daten erhalten Sie jeweils anfangs Jahr per Brief. | Steuererklärung online im Internet ausfüllen | ||
Hund - anmelden und abmelden ![]() Die An- oder Abmeldung eines Hundes kann per Mail erfolgen. Folgende Informationen sind uns mitzuteilen: Mutationsgrund: Neu, Weggezogen, Verstorben Selbstverständlich nehmen wir diese Mitteilungen weiterhin auch telefonisch oder persönlich am Schalter entgegen. Ist Ihr Tier bei uns angemeldet, wird jährlich im August eine Rechnung für die Hundetaxe ausgestellt. | An- und Abmelden von Hunden | ||
Zahlungserleichterung - Gesuch einreichen ![]() Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich. Steuerverwaltung des Kantons Bern Telefon 031 633 60 01 | Zahlungserleichterungen | ||
Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen | Fristen und Fristverlängerung | ||
Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt - entrichten | Vorübergehender Aufenthalt im Ausland | ||
Mittagstisch anmelden ![]() Mittagstisch Angebot der Tagesschule Sumiswald-Wasen Angebot Betrieb Kosten Bei Fragen rund ums Thema Mittagstisch steht Ihnen die Abteilung Bildung gerne zur Verfügung | Anmeldeformular Tagesschule | ||
Gebäudeversicherung - Anmeldungen, Schadenmeldungen ![]() | Gebäudeversicherung Bern | ||
Waffenerwerb - beantragen ![]() Waffen Der Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe (WSG) erteilt folgende Bewilligungen: Zudem ist der Fachbereich WSG die kantonale Meldestelle, welcher der Erwerb meldepflichtiger Waffen mittels Einsendung einer Kopie des schriftlichen Vertrags mitgeteilt wird. Für Bewilligungen betreffend die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition und Munitionsbestandteilen ist die Zentralstelle Waffen des Bundesamts für Polizei (fedpol) zuständig. Kontakt > Waffenerwerbsscheine Allgemeine Fragen Erreichbarkeit bei Fragen zu: Tel. +41 31 638 55 05 Hinweis Zusätzlich sind seit dem 15.08.2019 das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung in Kraft. | Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines | ||
Amtliche Bewertung/Liegenschaftssteuern ![]() Amtliche Bewertung Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Steuerwert eines Grundstückes. Der Wert dient als Grundlage für die Berechnung des steuerbaren Vermögens. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zusätzlich zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Bei selbstbewohntem Eigentum wird im Rahmen der amtlichen Bewertung der Eigenmietwert festgelegt, welcher als Einkommen erfasst wird. Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung. Sie können bei uns eine Kopie des Protokolls anfordern. Die Kopien dürfen wird grundsätzlich nur an die Eigentümer senden. Ansonsten ist eine Vollmacht erforderlich. | Erläuterungen Amtliche Bewertung | ||
Auszug aus dem Steuerregister verlangen ![]() Gemäss Steuergesetz ist das Steuerregister natürlicher Personen öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf schriftliche Anfrage hin gebührenpflichtig Auskunft aus dem Steuerregister zu verlangen. Für die Auskunft über Steuerfaktoren oder Steuerdaten muss eine Vollmacht der steuerpflichtigen Person vorliegen oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden können. Die Möglichkeit zur gebührenpflichtigen Auskunft aus dem Steuerregister beschränkt sich auf folgende Informationen aus dem Steuerregister natürlicher Personen:
*letzter in Rechtskraft erwachsener Wert | Auskunft aus dem Steuerregister | ||
Quellensteuern ![]() Die Quellensteuer wird vom Erwerbseinkommen von Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind. Die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls dem Steuerabzug an der Quelle unterstellt: Künstler, Sportler, Referenten, Verwaltungsräte, Hypothekargläubiger, Empfänger von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem oder privatrechtlichem Arbeitsverhältnis, Transporteure im internationalen Verkehr, Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer, Wochenaufenthalter. Der Schuldner der steuerbaren Leistung ist verpflichtet, die Quellensteuer direkt von der Entschädigung abzuziehen und mit der zuständigen Gemeinde abzurechnen. Die Abrechnung wird durch den Arbeitgeber oder SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung) an die Abteilung Quellensteuer in Biel weitergeleitet. | BE-Login Quellensteuer | ||
Abfall ![]() Organisation und Durchführung der Entsorgung aller Siedlungsabfälle. Sicherstellung der Sammeldienste für Kehricht und Grünabfälle bzw. zur Verfügungsstellung von Sammelstellen für Wert- und Schadstoffe. Gewährleistung einer ökologisch sinnvollen und gesetzeskonformen Entsorgung der anfallenden Materialien. Beratung in Abfallfragen für Bevölkerung und Betriebe. | Kunststoff-Flyer Sperrgut | Abfallwirtschaft Homepage ch.ch | |
Altersrente (AHV) - anmelden ![]() Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, muss ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf Kinderrente bis das jeweilige Kind das 18. Altersjahr beendet oder bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Anspruch auf eine Altersrente haben:
Der Anspruch entsteht ab Folgemonat des ordentlichen Rentenalters. Die Rentenanmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse, mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug, eingereicht werden. Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente auszahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente). Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. | Anmeldung Altersrente Ausgleichkasse des Kantons Bern | ||
Arbeitgebende - Anmeldung bei AHV ![]() Wenn Sie sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern als Arbeitgebende/r anmelden möchten, bitten wir Sie den entsprechenden untenstehenden Fragebogen komplett auszufüllen und mit den notwendigen Belegen an die zuständige AHV-Zweigstelle Ihres Geschäftsdomiziles zurückzusenden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Formulare: | Ausgleichkasse des Kantons Bern | ||
Betreuungsgutschriften - anmelden ![]() Ziel der Betreuungsgutschriften ist, Personen eine höhere Rente zu verschaffen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern. Es handelt sich nicht um eine Leistung, die regelmässig in Bar ausbezahlt wird, sondern um die Gutschrift eines Einkommens im individuellen Konto der pflegenden Person, welche bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente mit eingerechnet wird. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Formular: | Ausgleichkasse des Kantons Bern | ||
Energieberatung ![]() Die öffentliche regionale Energieberatung Emmental ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Energiefragen. Sie berät Sie unabhängig und kompetent über Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz, über zeitgemässe Heizsysteme, energetische Sanierung von Gebäuden und noch vielem mehr. Das Angebot der Energieberatungsstelle umfasst folgende Dienstleistungen: Beratung von Privatpersonen, Liegenschaftsbesitzern, Unternehmern, Institutionen und Gemeinden der Regionalkonferenz Emmental Rasche, unkomplizierte, produkt- und firmenneutrale Beratung zu sämtlichen Energiefragen unter Öffentlichkeitsarbeit bei der regionalen Umsetzung von Informations- und Aufklärungskampagnen im Rahmen Die Energieberatungsstelle ist ein Angebot der Regionalkonferenz Emmental.
| Energieberatung Regionalkonferenz Emmental | ||
Ergänzungsleistungen - anmelden ![]() Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV geltend machen will, muss sich schriftlich bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohngemeinde melden. Nachdem die AHV-Zweigstelle den Antrag geprüft und nötigenfalls ergänzt hat, leitet sie diesen der Ausgleichskasse des Kantons Bern weiter. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden nämlich nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Sie sind jedoch ein rechtlicher Anspruch (und keine Fürsorge). Ihre Zuerkennung wird in jedem Fall abhängig gemacht von Einkommens/Vermögenslage der Antragsteller. Weitere Informationen: Formulare: | Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Erwerbsausfallentschädigung (EO) ![]() Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen : - für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und Weitere Informationen: | Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Familienzulagen - anmelden ![]() Familienzulagen sind Sozialleistungen, die durch den Arbeitgeber ausbezahlt werden. - Kinderzulagen; Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Der jährliche Bruttolohn muss mindestens der Hälfte der vollen Jahresmindestaltersrente, d.h. CHF 7'050.00, oder mehr entsprechen. Erzielt eine Person einen geringeren Lohn, gilt sie zum Bezug für Familienzulagen als nichterwerbstätig, sofern nicht der andere Elternteil bzw. Stiefelternteil erwerbstätig ist und das steuerliche Einkommen nicht den Betrag von CHF 42'300.00 übersteigt. Der Antrag muss an die AHV-Zweigstelle (Arbeitsort) gerichtet werden. Weitere Informationen: Formulare:
| Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Flexibles Rentenalter ![]() Ein Vorbezug der Altersrente im 2016 ist in folgenden Fällen möglich : Männer mit Jahrgang 1952 können mit einem Vorbezug von einem Jahr die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 Jahren. Männer mit Jahrgang 1953 können mit einem Vorbezug von einem oder zwei Jahren die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 oder 63 Jahre. Wer sein Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug; Personen mit Rentenvorbezug haben keinen Anspruch auf Kinderrenten während die Vorbezugsperiode. Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen. Weitere Informationen: | Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Handlungsfähigkeitszeugnis - beantragen ![]() Volljährige Personen können bei der KESB Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau ein Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen. | Handlungsfähigkeitszeugnis | ||
Hinterlassenenrente - beantragen ![]() Anspruch auf Witwenrente Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (gleichgültig welchen Alters) haben. Als Kinder gelten auch im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des verstorbenen Ehegatten, die durch dessen Tod Anspruch auf eine Waisenrente haben. Das gleiche gilt für Pflegekinder, die bisher von den Ehegatten betreut wurden, sofern sie von der Witwe später adoptiert werden, oder wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren. Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder, wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet hat, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist. Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Anspruch auf Witwerrente Verheiratete und geschiedene Männer, deren (ehemalige) Ehefrau verstorben ist, erhalten eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.
Ansatz Witwen- oder Witwerrente Die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer beträgt mindestens CHF 940.00, höchstens CHF 1'880.00.
Anspruch auf Waisenrente Kinder deren Vater und/oder Mutter verstorben ist, haben Anspruch auf eine Rente : bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Beim Tode beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten (eine vom verstorbenen Vater und eine von der verstorbenen Mutter). Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen (nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ausgleichskasse auf).
Weitere Informationen: Formular: | Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Invalidenrente - anmelden ![]() Die Ausgleichskasse des Kantons Bern ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von IV-Leistungen sind in die Zuständigkeit der IV-Stelle des Kantons Bern. | IV-Stelle Kanton Bern | ||
Mutterschaftsentschädigung - beantragen ![]() Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder : Arbeitnehmerinnen oder
Anspruchsvoraussetzungen Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn die Anspruchsberechtigten während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren. Im Falle einer vorzeitigen Geburt reduziert sich diese Frist auf : 6 Monate bei Niederkunft vor dem 7. Schwangerschaftsmonat; in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben. In einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zurückgelegte Versicherungs- und Beschäftigungszeiten werden berücksichtigt. Dauer des Anspruchs Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnimmt oder stirbt, endet der Anspruch vorzeitig. Bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes (mindestens 3 Wochen) kann die Mutter beantragen, dass der Anspruch auf Entschädigung erst mit der Heimkehr des Kindes beginnt. Weitere Informationen: Formulare: | Ausgleichskasse des Kantons Bern | ||
Schulsozialarbeit ![]() Die Schulsozialarbeit ist eine professionelle und niederschwellige Beratungsstelle für Schüler*innen, Familie und nahe Bezugspersonen der Schüler*innen, Lehrpersonen sowie die Schulleitung. Die Beratungsangebote der Schulsozialarbeit sind kostenlos und freiwillig. Die Schulsozialarbeit hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, ihre Selbst- und Sozialkompetenzen zu stärken und sie bei der Lösung alltäglicher Probleme zu unterstützen. Eine weitere Aufgabe neben dem Beratungsangebot ist die Früherkennung sowie die Triage von Schüler*innen zu einer anderen Fachstelle. Sie wirkt auch in den Bereichen der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Förderung eines guten Schulklimas mit. Die Schulsozialarbeit der Gemeinden Sumiswald und Trachselwald ist räumlich in der Schule integriert. Das heisst, die Schulsozialarbeiter*innen sind zu definierten Zeiten direkt in den jeweiligen Schulhäusern anzutreffen. | https://www.sumiswald.ch/de/verwaltung/abteilungen/121_schulsozialarbeit | ||
Wohnsitzbescheinigung - bestellen ![]() Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen, Anmeldung an einer Schule oder Rentenansprüchen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet pro Stück Fr. 20.00. | Bestellung Wohnsitzbeschenigung | ||
Gebührenmarken - bestellen | Bestellung Gebührenmarken | ||
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ![]() Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link bezogen werden und sind in der Abteilung Präsidiales abzugeben. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Formular: Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen | Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt | ||
Kindergarten - anmelden | Kindergarten - Anmeldung Schuljahr 2020/21 | ||
Tourismus - Auskünfte ![]() Benötigen Sie Auskünfte, Informationen zu Angeboten oder Ideen für Ihren Aufenthalt in Sumiswald? Dann gibt Ihnen das Tourist-Office gerne Auskunft! Tel: +41 34 402 42 52 | Tourismus - Sumiswald Tourist-Office Emmental Tourismus | ||
Beitragsgesuch für Vereine ![]() Beitragsgesuch für Vereine aus Sumiswald gemäss Richtlinien zur finanziellen Unterstützung. Das Gesuch ist jährlich bis Mitte April neu einzureichen. Die Beiträge werden jeweils im Folgejahr ausbezahlt. | Beitragsgesuch für Vereine | ||
Vereine | Vereinsverzeichnis | ||
Tourismus | Tourismusinformationen Emmental Tourismus | ||
Ehrungen in Sport, Kultur und Freizeit ![]() Organisation des Anlasses durch die Präsidialkommisison | Richltinien Ehrungen | ||
Kultur in der Gemeinde Sumiswald | Homepage Kulturei | ||
Jugendparlament / Jugendforum Ämmitau ![]() Wo Jugend und Politik im Emmental zusammentreffen. | Homepage Jugendparlament | ||
Alterspolitik / Altersleitbild | |||
Jugendwerk Sumiswald | Homepage Jugendwerk | ||
Sportland Sumiswald | Homepage Sportland | ||
Betreuungsgutscheine - Antrag ![]() Anträge für Betreuungsgutschein. | Betreuungsgutscheine | ||
Geldspielgesetzgebung ![]() Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht. | Geldspielgesetzgebung | ||
Energie - Förderbeiträge ![]() Förderprogramme für private Gebäude | EnergieFranken | ||
Energieversorgung | Energie AG Sumiswald | ||
Holzenergie Emmental | Holzenergie Emmental | ||
Baustellen (Aktuell) ![]() Die aktuelle Baustellen finden Sie auf unserem Ortsplan. Wählen Sie für die anzeige der Baustellen folgende Optionen in unserem Ortsplan aus:
| Ortsplan (anwählen: Aktuelles, Baustellen) | ||
Kantonswechsel ![]() Damit Sie sich voll und ganz auf das Einleben in Ihrem Wohnkanton fokussieren können, finden Sie nachstehend die wichtigsten Administrativstellen sowie hilfreiche Tipps, um das Ankommen am neuen Wohnort einfacher zu gestalten. | https://www.kantonswechsel.ch/bern |
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