Hinterlassenenrente - beantragen

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Anspruch auf Witwenrente

Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (gleichgültig welchen Alters) haben. Als Kinder gelten auch im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des verstorbenen Ehegatten, die durch dessen Tod Anspruch auf eine Waisenrente haben. Das gleiche gilt für Pflegekinder, die bisher von den Ehegatten betreut wurden, sofern sie von der Witwe später adoptiert werden, oder wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet waren.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder wenn sie bei der  Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat, oder, wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet hat, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

Geschiedene Frauen, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.

 

Anspruch auf Witwerrente

Verheiratete und geschiedene Männer, deren (ehemalige) Ehefrau verstorben ist, erhalten eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.

 

Ansatz Witwen- oder Witwerrente

Die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer beträgt mindestens CHF 940.00, höchstens CHF 1'880.00.

 

Anspruch auf Waisenrente

Kinder deren Vater und/oder Mutter verstorben ist, haben Anspruch auf eine Rente :

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und
bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25 Lebensjahr.

Beim Tode beider Eltern besteht Anspruch auf zwei Waisenrenten (eine vom verstorbenen Vater und eine von der verstorbenen Mutter). Für Pflegekinder gelten besondere Bestimmungen (nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ausgleichskasse auf).

 

Weitere Informationen:
Merkblatt "Hinterlassenenrente der AHV"

Formular:
Anmeldung für Hinterlassenenrenten

Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV

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