Ergänzungsleistungen - anmelden

Ergänzungsleistungen - anmelden

Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV geltend machen will, muss sich schriftlich bei der AHV-Zweigstelle seiner Wohngemeinde melden. Nachdem die AHV-Zweigstelle den Antrag geprüft und nötigenfalls ergänzt hat, leitet sie diesen der Ausgleichskasse des Kantons Bern weiter. Ergänzungsleistungen zur AHV/IV werden nämlich nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Sie sind jedoch ein rechtlicher Anspruch (und keine Fürsorge). Ihre Zuerkennung wird in jedem Fall abhängig gemacht von Einkommens/Vermögenslage der Antragsteller. 

Weitere Informationen:
Merkblatt "Ergänzungsleistungen zur AHV und IV"
Merkblatt "Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV"

Formulare:
Anmeldung zum Bezug einer Ergänzungsleistung zur AHV/IV

Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV, Pflege und Pflegeheim, Pro Werke

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen