Eichamt Kanton Bern

Staat und Recht
Eichamt Kanton Bern

Wann untersteht ein Messmittel der Eichpflicht?

Messmittel, insbesondere Waagen, Gewichtstücke, Tanksäulen, Abgasmessgeräte und Längenmessmittel unterstehen der Eichpflicht wenn sie:
> in Handel und Verkehr verwendet werden (An- oder Verkauf von Gütern).
> im Dienst der Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit stehen.
> zur amtlichen Feststellung von Sachverhalten, die physikalischen Grössen betreffen,
   verwendet werden.

http://www.eichaemter-bern.ch/de/index.htm
Sicherheit

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