Altersrente (AHV) - anmelden

Altersrente (AHV) - anmelden

Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, muss ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf Kinderrente bis das jeweilige Kind das 18. Altersjahr beendet oder bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Anspruch auf eine Altersrente haben:

  • Männer, welche das 65. Altersjahr vollendet haben
  • Frauen, welche das 64. Altersjahr vollendet haben

Der Anspruch entsteht ab Folgemonat des ordentlichen Rentenalters.

Die Rentenanmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse, mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug, eingereicht werden.

Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente auszahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente).

Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

Anmeldung Altersrente
Ausgleichkasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV, Pensionierung

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