Auszug aus dem Steuerregister verlangen

Auszug aus dem Steuerregister verlangen

Gemäss Steuergesetz ist das Steuerregister natürlicher Personen öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf schriftliche Anfrage hin gebührenpflichtig Auskunft aus dem Steuerregister zu verlangen. Für die Auskunft über Steuerfaktoren oder Steuerdaten muss eine Vollmacht der steuerpflichtigen Person vorliegen oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden können.

Die Möglichkeit zur gebührenpflichtigen Auskunft aus dem Steuerregister beschränkt sich auf folgende Informationen aus dem Steuerregister natürlicher Personen:

  • steuerbares Einkommen*
  • steuerbares Vermögen*
  • amtlicher Wert* der Grundstücke ein der eigenen Gemeinde

*letzter in Rechtskraft erwachsener Wert

Auskunft aus dem Steuerregister
Steuerbüro

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen