Steuerbüro

Steuerbüro
Lütoldstrasse 3
3454 Sumiswald
034 432 33 45
E-Mail

Wir erbringen vielfältige Aufgaben rund um die Erhebung von Steuern und Abgaben.

Zum Aufgabenbereich des Steuerbüros gehören insbesonde die Registerführung der in der Gemeinde wohnhaften natürlichen Personen und aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit teilweise steuerpflichtigen Personen, der Liegenschaftssteuer, die Entgegennahme und Kontrolle der Steuererklärungen (jährliche Steuererklärungen und eingereichte Unterlagen) der in Sumiswald wohnhaften natürlichen Personen als Vorbereitung für das Veranlagungsverfahren, die Bearbeitung von Steuererlassgesuchen, u. a.

Zusätzlich erfüllt das Steuerbüro sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der amtlichen Bewertung der Grundstücke der Gemeinde Sumiswald. Durch die kantonalen Schätzer werden Liegenschaften z. B. infolge baulicher Veränderungen oder Nutzungsänderungen neu geschätzt. In Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung überarbeitet das Steuerbüro sämtliche Grundstückprotokolle der Gemeinde Sumiswald, die jederzeit vom Grundstückeigentümer eingesehen und kopiert werden können.

Gemeindenummer
Kirchgemeinde Sumiswald
Kirchgemeinde Wasen


4407.01
4407.02

Steueranlagen
Staat
Gemeinde Sumiswald


3.06
1.79

Kirchensteuer Kirchgemeinde Sumiswald
reformiert
römisch-katholisch
christ-katholisch
Juristische Personen



0.23
0.22
0.276
0.2306

Kirchensteuer Kirchgemeinde Wasen
reformiert
römisch-katholisch
christ-katholisch
Juristische Personen

 

0.2301
0.22
0.276
0.2306

Liegenschaftssteuer

1.0 ‰

Feuerwehrdienstersatzabgabe

25 % der einfachen Steuer, max. Fr. 450.00 (vom 20. bis 50. Lebensjahr)

Hundesteuer

Fr. 60.00 pro Hund; Stichtag: 01.08.; Zahlbar bis 31.08.
Bitte melden Sie einen Besitzerwechsel der Finanzverwaltung und der Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz

QuellensteuerSteuerverwaltung des Kantons Bern,  Zentrale Veranlagungsbereiche, Quellensteuer, Brünnenstrasse66, Postfach, 3018 Bern
Telefon: 031 633 60 14
Fax: 031 634 50 00
qst.sv@be.ch

Abgabetermine Steuererklärungen
Unselbständigerwerbende
Selbständigerwerbende und Landwirte
Fristverlängerung


15. März
15. Mai 2025

siehe Website Steuerverwaltung des Kantons Bern

Fälligkeit der Steuerraten
1. Rate
2. Rate
3. Rate

20. Mai
20. August
20. November

Links

    Auskünfte an Dritte betreffend steuerbaren Einkommen und Vermögen sowie des amtlichen Wertes

    Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.

    Bieri Ruth, Hirschi Katharina, Spring Silvan
    Amtliche Bewertung/Liegenschaftssteuern, Auszug aus dem Steuerregister verlangen, Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten, Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen, Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen, Quellensteuern, Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen, Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt - entrichten, Zahlungserleichterung - Gesuch einreichen

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