Neue Geldspielgesetzgebung für Lottos, Tombolas und Pokerturniere

18. Feb 2021

Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltsanlässen eine Meldepflicht.

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.

Für die Durchführung von Lotterien an Veranstaltungen mit mindestens regionaler Bedeutung ist eine Bewilligung erforderlich. Eingabefrist: 30. September des Jahres vor Losverkauf/Veranstaltung. Gesuche für das Jahr 2021 können ausnahmsweise bis spätestens 28. Februar 2021 gestellt werden.

Sportwetten sind ausschliesslich nach dem Totalisatorprinzip erlaubt. Das Sportereignis muss öffentlich zugänglich sein. Sportwetten bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind unzulässig. Die Anzahl Sportwetten und die Einsätze sind begrenzt.

Kleine Pokerturniere müssen öffentlich zugänglich sein. Die Altersgrenze für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Es bestehen Vorgaben unter anderem für die Anzahl Turniere, die Einsätze und die Turnierdauer. Eingabefrist: zwei Monate im Voraus für eine dreimonatige Periode.

Neu gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen sowie die Formulare entnehmen sie hier.

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