Öffentliche Planauflage
19. Feb 2026
Anpassung Gefahrengebiete Sumiswald
Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG
Der Gemeinderat Sumiswald
bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung der
Gefahrengebiete (Zonenplan Gewässerräume und Gefahren Nord und Süd) zur
öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen
während 30 Tagen, vom 19. Februar 2026 bis 20. März 2026, in der
Gemeindeschreiberei Sumiswald öffentlich auf.
Einsprachen und
Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet
bei der Gemeindeschreiberei Sumiswald einzureichen.
Sumiswald, 12.
Februar 2026
Die
Hochbaukommission und der Gemeinderat
