Öffentliche Planauflage

19. Feb 2026

Anpassung Gefahrengebiete Sumiswald

Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

Der Gemeinderat Sumiswald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung der Gefahrengebiete (Zonenplan Gewässerräume und Gefahren Nord und Süd) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. Februar 2026 bis 20. März 2026, in der Gemeindeschreiberei Sumiswald öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Sumiswald einzureichen.

Sumiswald, 12. Februar 2026 
Die Hochbaukommission und der Gemeinderat

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