Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen

22. Jan 2026

Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase

Die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung

Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase

wird bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen, nachfolgend aufgeführten Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit dementsprechend signalisiert:

  • Hornbachstrasse, ab Hornbach-Pinte
  • Kurzeneistrasse, ab Bauerplatz
  • Lüderenstrasse, ab Abzweigung Kurzenei
  • Kleineggstrasse, ab Blaufuhren-Stutz und Burghof
  • Steinweidstrasse, ab Burghof und Steinweid
  • Neueggstrasse, ab Gammenthal und Neuegg
  • Schoneggstrasse, ab Spitalstrasse, Tannenbad, Hornmatte, Süllenbach, Horn und Guggisberg

Es sind die aufgestellten Signale massgebend, welche einzuhalten sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte (Bauarbeiten, Holz, etc.) noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben.

Sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind, können grundsätzlich nur Hofab- und zufuhrtransporte zugelassen werden. Übrige Transporte benötigen zwingend eine Ausnahmebewilligung von der Bauverwaltung. Ausgenommen sind Einsätze und Fahrten der Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen.

Sämtliche Ausnahmen sind immer rechtzeitig vor dem beabsichtigten Transport beim Sekretariat Tiefbau, Bau und Betrieb einzuholen (Angela Weibel, 034 / 432 33 46).

Sumiswald, Januar 2026
Bauverwaltung Sumiswald

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