Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen
22. Jan 2026
Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase
Die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung
Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase
wird bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen, nachfolgend aufgeführten Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit dementsprechend signalisiert:
- Hornbachstrasse, ab Hornbach-Pinte
- Kurzeneistrasse, ab Bauerplatz
- Lüderenstrasse, ab Abzweigung Kurzenei
- Kleineggstrasse, ab Blaufuhren-Stutz und Burghof
- Steinweidstrasse, ab Burghof und Steinweid
- Neueggstrasse, ab Gammenthal und Neuegg
- Schoneggstrasse, ab Spitalstrasse, Tannenbad, Hornmatte, Süllenbach, Horn und Guggisberg
Es sind die aufgestellten
Signale massgebend, welche einzuhalten sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam,
dass notwendige Transporte (Bauarbeiten, Holz, etc.) noch vor der Auftauperiode
zu erfolgen haben.
Sobald die entsprechenden
Signale aufgestellt sind, können grundsätzlich nur Hofab- und zufuhrtransporte zugelassen
werden. Übrige Transporte benötigen zwingend eine Ausnahmebewilligung von der
Bauverwaltung. Ausgenommen sind Einsätze und Fahrten der Blaulichtorganisationen
wie Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen.
Sämtliche Ausnahmen sind immer rechtzeitig vor dem beabsichtigten Transport beim Sekretariat Tiefbau, Bau und Betrieb einzuholen (Angela Weibel, 034 / 432 33 46).
Sumiswald, Januar 2026
Bauverwaltung
Sumiswald
