Lebensmittelsicherheit

Gesundheit und Soziales
Lebensmittelsicherheit

Das Kantonale Laboratorium ist eine Amtsstelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion mit rund 75 Mitarbeitenden. Es vollzieht das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände sowie die kantonalen Vorgaben zum Lebensmittelgesetz.

Zentrale Aufgabe dieses Gesetzes ist es, Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Gleichzeitig müssen der hygienische Umgang mit Lebensmitteln sichergestellt und Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschungen im Zusammenhang mit Lebensmitteln geschützt werden.

Das Kantonale Laboratorium führt dazu in den betroffenen Betrieben Inspektionen durch und erhebt Proben. Diese Proben werden mit modernen Methoden auf ihre Zusammensetzung, auf Fremd- und Inhaltsstoffe, die mikrobiologische Qualität und die Deklaration geprüft. Bei Bedarf werden nötige Korrekturmassnahmen angeordnet und schwerwiegende Widerhandlungen gegen bestehende Vorschriften den zuständigen Strafverfolgungsbehörden angezeigt.

Der amtlichen Kontrolle unterstehen auch die öffentlichen Schwimmbäder, welche risikobasiert inspiziert werden.

Weitere Arbeitsgebiete sind der Vollzug der Störfallverordnung und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung sowie der Vollzug der Verordnungen über Biologische Sicherheit. Das Kantonale Laboratorium ist auch für die Kontrolle von Chemikalien und Radon sowie für die Bewilligung von Kältemittelanlagen zuständig.

https://www.vol.be.ch/vol/de/index/direktion/organisation/kl.html
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