Flexibles Rentenalter

Flexibles Rentenalter

Ein Vorbezug der Altersrente im 2016 ist in folgenden Fällen möglich :

Männer mit Jahrgang 1952 können mit einem Vorbezug von einem Jahr die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 Jahren. Männer mit Jahrgang 1953 können mit einem Vorbezug von einem oder zwei Jahren die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 64 oder 63 Jahre. Wer sein Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug;
Frauen mit Jahrgang 1953 können mit einem Vorbezug von einem Jahr die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 63 Jahren. Frauen mit Jahrgang 1954 können mit einem Vorbezug von einem oder zwei Jahren die Auszahlung ihrer Rente beantragen, dass heisst im Alter von 63 oder 62 Jahre. Wer sein Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente von 6,8% für ein Jahr Vorbezug und von 13,6% für zwei Jahre Vorbezug.

Personen mit Rentenvorbezug haben keinen Anspruch auf Kinderrenten während die Vorbezugsperiode.
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO Beitragspflicht.

Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen:
Merkblatt "Flexibler Rentenbezug"

Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV

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