RFO - Bevölkerungsschutz Trachselwald PLUS verwaltungskreisübergreifende Grenze

19. Nov 2015

Im Jahr 2012 wurde ein parlamentarischer Vorstoss durch Adrian Wüthrich (SP) eingereicht, welcher beinhaltete, dass die Gebiete der Verwaltungskreise zugleich den Perimeter für etwelche Einteilungen bilden sollen.

Wo dies nicht der Fall ist, soll der Regierungsrat soweit einwirken, dass die Grenzen vereinheitlicht und an die Verwaltungskreise oder bei grösseren Gebietseinteilungen an die Verwaltungsregionen angepasst werden. Der Grosse Rat hat am 19. März 2014 die Totalrevision des Kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz (KBZG) beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die regionalen Führungsorgane (RFO) haben die Grenzen der Verwaltungskreise zu berücksichtigen. Anpassungen sind bis zum 31. Dezember 2019 vorzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, eine Organisation mit Gemeinden aus verschiedenen Verwaltungskreisen zu bilden. Der Gemeinderat Sumiswald unterstützt in Anlehnung der Gründe des Gemeindeverbandes Bevölkerungsschutz Trachselwald PLUS die Beibehaltung des heutigen Zustandes:
• Bei Unwetter ist entweder die Region Emmental oder die Region Oberaargau betroffen. Die Fritzenfluh ist ein sogenannter „Wettertrenner“. Personenressourcen zur Schadenbewältigung stehen also zur Verfügung.
• Die Gemeinden aus dem Oberaargau können keine neue Organisation gründen, da diese die Mindestanzahl von 11‘000 Einwohnerinnen und Einwohner nicht erreicht. Ein Anschluss an die Organisation Langenthal ist nicht verhältnismässig, da die Organisation zu gross und unübersichtlich würde.
• Eine neue Organisation verursacht für die betroffenen Gemeinden hohe Kosten.
• Die Organisation des Gemeindeverbandes funktioniert auch verwaltungskreisübergreifend sehr gut.

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