26. Feb 2021
Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau, Burgdorf, hat am 22. Januar 2021 folgendes Verbot auf dem gesamten Areal des neuen Werk- und Entsorgungshofes bewilligt:
GERICHTLICHES VERBOT
Die Einwohnergemeinde Sumiswald als Eigentümerin des Grundstücks Sumiswald-Gbbl. Nr. 865 lässt hiermit das Grundstück mit folgendem Verbot belegen:
Verboten ist das unbefugte Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem gesamten Areal.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Busse bis zu CHF 2'000.00 bestraft.
Massgebend ist die aufgestellte Beschilderung.
Sumiswald, im März 2021
Tiefbaukommission Sumiswald