Mitwirkung Richtplan Energie

06. Jun 2023

Der Gemeinderat Sumiswald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Richtplan Energie zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Als eine der grösseren Gemeinden des Kantons Bern ist Sumiswald dazu verpflichtet, die räumliche Entwicklung und die Energieversorgung abzustimmen und somit einen kommunalen Richtplan Energie im Sinne der kantonalen Energiegesetzgebung (Art. 10 KEnG) zu erstellen. Mit diesem Werkzeug können Gemeinden ihre Energieversorgung analysieren und Entscheidungsspielräume erkennen, um ortsgebundene Abwärme und erneuerbare Energien optimal zu nutzen. Sie können mit der räumlichen Koordination von Energieangeboten und Energienachfrage die Nutzung von lokal vorhandenen, standortgebundenen Energien langfristig sichern. Die Energierichtplanung ordnet einzelnen Gebieten Prioritäten der Wärmeversorgung zu und formuliert unterstützende Umsetzungsmassnahmen der Gemeinde. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass vorhandene Abwärme und erneuerbare Energien optimal genutzt werden können. Der kommunale Richtplan Energie ist für die Behörden verbindlich und liefert Grundlagen für grundeigentümerverbindliche Festlegungen in der kommunalen Nutzungsplanung.

Unterlagen
Die Unterlagen zum Richtplan Energie liegen vom 8. Juni 2023 bis und mit dem 7. Juli 2023 in der Gemeindeverwaltung auf. Die Mitwirkungsunterlagen können auch nachfolgend heruntergeladen werden:

Richtplankarte
Erläuterungsbericht inkl. Massnahmenblätter

Sprechstunde
Am Dienstag, 20. Juni 2023 zwischen 19:00 und 21:00 Uhr und am Montag, 26. Juni 2023 zwischen 17:00 und 19:00 Uhr findet auf der Gemeindeverwaltung (Lütoldstrasse 3, 3454 Sumiswald) eine Sprechstunde für Bürger/innen statt. Interessierte sind eingeladen, sich über die wesentlichen Änderungen beraten zu lassen. Wer die Sprechstunde nutzen möchte, wird gebeten, sich vorgängig bei der Gemeindeverwaltung Sumiswald mit einer genauen Uhrzeit anzumelden (Telefon 034/432 33 46 oder per E-Mail an katharina.wuethrich@sumiswald.ch).

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Sumiswald, Lütoldstrasse 3, 3454 Sumiswald zu richten.

Sumiswald, 5. Juni 2023
Der Gemeinderat

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