Holzlager, Siloballen und Materiallager im geschützten Uferbereich

12. Mär 2014

Das Lagern von Material entlang von Bächen kann bei schweren Hochwasser-Ereignissen grosse Gefahren zur Folge haben.

Die Lagerung von Holz, Siloballen oder anderen Gegenständen in der Nähe von Bächen ist deshalb unzulässig. Auch eine zeitweilige Lagerung in Ufernähe ist nicht gestattet.

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