Aufhebung Marktordnung

18. Sep 2015

Das Marktwesen hat in der Gemeinde Sumiswald eine lange Tradition.

Bereits seit 1701 ersuchte die Gemeinde immer wieder um die Genehmigung, einen Jahrmarkt oder einen Wochenmarkt abzuhalten. Die aktuelle Marktordnung der Gemeinde Sumiswald stammt aus dem Jahr 1946. Ein direkter Hinweis auf diese Bestimmungen ist heute kaum mehr möglich, da sie veraltet sind. Die gesellschaftlichen Bedürfnisse am Marktwesen haben sich stark verändert. Eine im Jahr 2013 durchgeführte Umfrage bei der Bevölkerung hat das mangelnde Interesse an den Märkten aufgezeigt. Sie werden nicht mehr, wie noch zu früheren Zeiten, als Begegnungsort genutzt. Der Gemeinderat spricht sich für die Aufhebung der Marktordnung aus. Die Warenmärkte im Mai und Oktober sollen weiterhin durchgeführt werden. Die Rahmenbestimmungen müssten mittels neuer Vereinbarung mit den Marktfahrern und Marktfahrerinnen geregelt werden. Die Gemeindeversammlung wird am 15. Dezember 2015 über die Reglementsaufhebung befinden müssen.

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