Abwasserentsorgungsreglement

11. Jul 2012

Der Gemeinderat Sumiswald hat an seiner letzten Sitzung dem von der Gemeindewerkkommission in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro OSTAG AG, Burgdorf, überarbeiteten Abwasserentsorgungsreglement grundsätzlich zugestimmt.

Anlässlich der Generellen Entwässerungsplanung wurde auch die Überarbeitung des seit 1999 geltenden Reglements gefordert. Verschiedene Änderungen in der Kantonalen Gewässerschutzverordnung müssen auch auf Gemeindeebene umgesetzt werden. Als Grundlage diente dabei das bestehende Reglement und das vom Kanton herausgegebene Musterreglement.
Die folgenden wichtigsten Bestimmungen sind im überarbeiteten Reglement enthalten:
• Grundlage der Entwässerung bildet der Generelle Entwässerungsplan (GEP).
• Erstellung und Nachführung eines Versickerungskatasters.
• Kontrolle der Abwasser- und Versickerungsanlagen durch die Gemeinde.
• Private Anschlüsse an die öffentliche Leitung haben über einen Kontrollschacht zu erfolgen.
Als wesentlichster Teil der Revision wird die Einführung der wiederkehrenden Gebühren für die Einleitung von Regenabwasser in öffentliche Abwasseranlagen erwähnt, welche gemäss kantonaler Gesetzgebung zwingend vorgeschrieben ist. Aus diesem Grunde mussten sämtliche Vorplätze und Dachflächen erhoben werden, welche in die öffentlichen Abwasserleitungen entwässern.
Gleichzeitig liegt das Gebührenreglement zum Abwasserentsorgungsreglement vor, welches für die Anschlussgebühren den Belastungswert als Grundlage hat. Für die jährlich wiederkehrenden Gebühren wird ein Rahmenkredit für die Grundgebühr pro Wohnung, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb zwischen Fr. 80.00 und Fr. 150.00 und für Verbrauchsgebühr ein solcher zwischen Fr. 1.50 bis Fr. 2.50 pro Kubikmeter eingeleitetes Abwasser vorgesehen. Die Gebühr für die Einleitung von Regenabwasser beträgt Fr. 0.50 bis Fr. 1.00 pro Quadratmeter entwässerter Fläche.
Das Reglement wird nach öffentlicher Auflage von 30 Tagen der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2012 vorgelegt.

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