Rückschnitt Bepflanzungen an öff. Strassen
11. Aug 2022
Anpflanzen und Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern, Waldsaum und landwirtschaftliche Kulturen an öffentlichen Strassen.
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedigungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise zu beachten:
Bäume, Sträucher und
Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum
hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene,
die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung
derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenbaugesetz vom 4. Juni
2008 unter anderem vor:
- Bäume, Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
- Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.
- Bei gefährlichen Strassenstellen sind zum Beispiel Mais und Getreidearten in einem genügenden Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.
- Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes zurückverlegt werden.
Die Gemeinde ist berechtigt, Fehlbare mittels Verfügung rechtlich zu belangen und die Massnahmen kostenpflichtig umsetzen zu lassen. Im Unterlassungsfall können Grundstückbesitzer bei Unfällen und Schäden haftbar gemacht werden.
Die Strassenanstösser werden hiermit aufgefordert, Äste und andere Bepflanzungen wo notwendig umgehend auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und auch um Hinweise sowie die direkt betroffenen Grundeigentümer um eine raschmögliche Erledigung.
Die Verkehrsteilnehmer – insbesondere die Schulkinder – werden es ihnen verdanken.
Sumiswald, im August 2022
Tiefbaukommission Sumiswald
Auskünfte: Bauverwaltung 034/432.33.46
