14. Aug 2025
Der Gemeinderat Sumiswald verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgenden Verkehrsanordnungen:
Zonensignalisation 30km/h auf den folgenden Gemeindestrassen:
Hofackerstrasse und Turnhallenstrasse
Signalisation Begegnungszone (Tempo 20) auf folgender Gemeindestrasse:
Hofackerstrasse, Bereich Schulhaus
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
14. August 2025, Gemeinderat Sumiswald