19. Sep 2022
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl Gemeindepräsidium für die restliche Amtsperiode 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 angsetzt auf Sonntag, 27. November 2022
Es sind durch die Stimmberechtigten
an der Urne zu wählen:
> im Mehrheitswahlverfahren
(Majorz): die Präsidentin/den Präsidenten der Gemeindeversammlung und des
Gemeinderates in einer Person
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss folgende Bedingungen erfüllen:
·
Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen
muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung seines
Ursprungs (Partei oder
Gruppierung) tragen.
· Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
·
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vorname,
das Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die
unterschriftliche Zustimmung
der Vorgeschlagenen enthalten.
·
Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in
der Gemeinde Sumiswald stimmberechtigten Personen
unterzeichnet sein, wobei
neben der Unterschrift der Familien- und Vorname, das Geburtsjahr und die
Wohnadresse
der Unterzeichnenden anzugeben sind.
· Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
· Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahlvorschlag stehen.
·
Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen
Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach
Einreichung
des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs mit einer Ordnungsnummer versehen.
Sofern für das Amt des Gemeindepräsidiums nur ein Vorschlag eingereicht wird, finden die Bestimmungen über die stille Wahl Anwendung.
Termine
Entgegennahme und Einreichung der Wahlvorschläge
ab Freitag, 30. September 2022, 08.00 Uhr bis spätestens Freitag,
14. Oktober 2022, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald.
Wahlzettel
Es können zusätzlich
ausseramtliche Wahlzettel zum Selbstkostenpreis bezogen werden. Die
politischen Parteien oder Gruppierungen haben ihren Papierbedarf bis spätestens
Freitag, 14. Oktober 2022 der Abteilung Präsidiales Sumiswald zu melden.
Gemeinsamer
Werbematerialversand
Es findet ein gemeinsamer
Werbematerialversand auf Kosten der Gemeinde statt. Gestützt auf Artikel 9 des
Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Sumiswald
hat der Gemeinderat die Bedingungen für die Teilnahme am Versand des
Werbematerials wie folgt festgelegt:
· Anmeldung bis Freitag, 07. Oktober 2022, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald
·
Werbematerial sind Flugblätter oder Faltprospekte
und der ausseramtliche Wahlzettel im Format A5 (14,8 x
21 cm). Je Partei und
Stimmberechtigten ist das Material als eine Einheit und nicht kuvertiert mit
maximal 50g
bereitzustellen, Auflage 4'000 Exemplare.
· Das Werbematerial ist bis Freitag, 14. Oktober 2022, 12.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales Sumiswald abzugeben.
· Auf die Mithilfe der Parteien beim Verpacken des Werbematerials wird verzichtet.
Stimmabgabe
Es gelten die üblichen Urnenöffnungszeiten:
Sonntag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Abstimmungslokale befinden sich im Oberstufenschulhaus, Hofackerstrasse 7, Sumiswald, und im Primarstufenschulhaus, Dorfstrasse 7, Wasen.
Stimmrechtsausweis
Als Stimmrechtsausweis gilt die
Stimmkarte dieser kommunalen Abstimmung. Begehren um Ausstellung eines
Duplikats können bis Freitag, 25. November 2022, 12.00 Uhr, bei der Abteilung
Präsidiales Sumiswald geltend gemacht werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie für kantonale Abstimmungen und Wahlen.
Bezüglich der Durchführung der Ersatzwahl wird auf das Organisationsreglement sowie das Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Sumiswald verwiesen, welche bei der Abteilung Präsidiales bezogen werden können.
Sumiswald, 19. September 2022 ma
DER GEMEINDERAT