Urnenwahlen Gemeindepräsidium 2022

19. Sep 2022

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl Gemeindepräsidium für die restliche Amtsperiode 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 angsetzt auf Sonntag, 27. November 2022

Es sind durch die Stimmberechtigten an der Urne zu wählen:
> im Mehrheitswahlverfahren (Majorz): die Präsidentin/den Präsidenten der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates in einer Person

Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss folgende Bedingungen erfüllen:

· Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine ge­eignete Bezeichnung seines
  Ursprungs (Partei oder Gruppierung) tragen.

· Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.

· Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vorname, das Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die
  unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

· Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in der Gemeinde Sumiswald stimm­berechtigten Personen
  unterzeichnet sein, wobei neben der Unterschrift der Fami­lien- und Vorname, das Geburtsjahr und die Wohnadresse
  der Unterzeichnenden anzugeben sind.

· Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

· Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahl­vorschlag stehen.

· Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach
  Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.

Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs mit einer Ordnungs­nummer versehen.

Sofern für das Amt des Gemeindepräsidiums nur ein Vorschlag eingereicht wird, finden die Bestimmungen über die stille Wahl Anwendung.

Termine
Entgegennahme und Einreichung der Wahlvorschläge ab Freitag, 30. September 2022, 08.00 Uhr bis spätestens Freitag, 14. Oktober 2022, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald.

Wahlzettel
Es können zusätzlich ausseramtliche Wahlzettel zum Selbstkostenpreis bezogen wer­den. Die politischen Parteien oder Gruppierungen haben ihren Papierbedarf bis spä­testens Freitag, 14. Oktober 2022 der Abteilung Präsidiales Sumiswald zu melden.

Gemeinsamer Werbematerialversand
Es findet ein gemeinsamer Werbematerialversand auf Kosten der Gemeinde statt. Ge­stützt auf Artikel 9 des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Sumiswald hat der Ge­meinderat die Bedingungen für die Teilnahme am Versand des Werbematerials wie folgt festgelegt:

· Anmeldung bis Freitag, 07. Oktober 2022, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald

· Werbematerial sind Flugblätter oder Faltprospekte und der ausseramtliche Wahl­zettel im Format A5 (14,8 x
   21 cm). Je Partei und Stimmberechtigten ist das Mate­rial als eine Einheit und nicht kuvertiert mit maximal 50g
   bereitzustellen, Auflage 4'000 Exemplare.

· Das Werbematerial ist bis Freitag, 14. Oktober 2022, 12.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales Sumiswald abzugeben.

· Auf die Mithilfe der Parteien beim Verpacken des Werbematerials wird verzichtet.

Stimmabgabe
Es gelten die üblichen Urnenöffnungszeiten:
Sonntag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Abstimmungslokale befinden sich im Oberstufenschulhaus, Hofackerstrasse 7, Sumiswald, und im Primarstufenschulhaus, Dorfstrasse 7, Wasen.

Stimmrechtsausweis
Als Stimmrechtsausweis gilt die Stimmkarte dieser kommunalen Abstim­mung. Begehren um Ausstellung eines Duplikats können bis Freitag, 25. November 2022, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald geltend ge­macht werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie für kantonale Abstimmungen und Wahlen.

Bezüglich der Durchführung der Ersatzwahl wird auf das Organisa­tionsreglement sowie das Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen der Einwohnergemeinde Sumiswald verwie­sen, welche bei der Abteilung Präsidiales bezogen werden können.

Sumiswald, 19. September 2022 ma

DER GEMEINDERAT

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