Friedhof Sumiswald; Räumung der Gräberfelder
30. Okt 2026
Räumung der Gräberfelder gemäss Art. 14 Abs. 2 des Bestattungs- und Friedhofreglements
Im Friedhof Sumiswald werden folgende Grabfelder nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf Art. 14 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald vom 13. Dezember 2018, ab Anfang 2027 aufgehoben und abgeräumt:
Urnengräber U60 –
U75 Bestattungsjahre 1994 – 1997
Erdbestattungsgräber 001 –
072 Bestattungsjahre 1994 – 1997
Die entsprechenden Grabfelder sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.
Die Angehörigen der Verstobenen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzungen bis zum 15. Februar zu entfernen. Gemäss Art. 14 Abs. 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald wird nach Ablauf der dreimonatigen Räumungsfrist ab dem 28. Februar 2027 über die nicht abgeräumten Gräber verfügt und die Anlage durch den Friedhofgärtner abgeräumt. Für später gestellte Ansprüche wird jegliche Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Sicherheitskommission Sumiswald
Sumiswald, im Oktober 2026
