Gemeindeurnenabstimmung vom 27. September 2026
01. Sep 2026
Sanierung Lempigenstrasse und Werkleitungen, 3457 Wasen
Sanierung Lempigenstrasse und Werkleitungen, 3457 Wasen i.E.
Bewilligung eines Rahmenkredites in der Höhe von
CHF 2'000'000.00
Die Unterlagen zur Vorlage liegen während 30 Tagen vor der Urnenabstimmung in der Gemeindeverwaltung Sumiswald zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Das Verfahren richtet sich nach dem Abstimmungs- und Wahlreglement vom 14. Dezember 2021. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Sumiswald angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Der Stimmrechtsausweis für die eidgenössische und kantonale Abstimmung gilt auch für die Gemeindeabstimmung.
Die Botschaft und der Stimmzettel werden den Stimmberechtigten zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Unterlagen zugestellt. Wer sein Abstimmungsmaterial nicht rechtzeitig erhalten oder verloren hat, kann dieses bis Freitag, 25. September 2026, 12:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Sumiswald nachfordern.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Handlungen im
Zusammenhang mit den Vorbereitungen einer Wahl oder Abstimmung sind innert zehn
Tagen, alle übrigen Beschwerden innert 30 Tagen zu erheben. Werden Handlungen
im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl- oder Abstimmung gerügt und
endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder
Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen
Akts zu laufen.
Beschwerden sind zu richten an: Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau im Emmental.
Sumiswald, 20. August 2026
Gemeinderat Sumiswald
