Übersicht über die gültigen Informationen zum Coronavirus

06. Apr 2020

In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht zu den getroffenen Massnahmen der Gemeinde Sumiswald zum Coronavirus.

Fragen und Antworten zu spezifischen Anliegen finden Sie auf folgenden Websites:

Für detaillierte Auskünfte nehmen Sie bitte mit den zuständigen Stellen Kontakt auf:


Die untenstehenden Informationen geben eine kurze Übersicht der getroffenen Massnahmen und Informationen zu den aktuell wichtigsten Fragen:

Abfallentsorgung

Die Umweltkommission stellt Empfehlungen zur Abfallentsorgung während der aktuellen Coronakrise zur Verfügung.

Kommunale Kehricht- und Grüngutsammlung
Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten ist weiterhin gewährleistet. Der Bevölkerung wird empfohlen:

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden. Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt. In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, das heisst auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.

Kartonsammlung
Die Kartonsammlung vom 2. April 2020 fällt ersatzlos aus.

Häckseldienst
Der Häckseldienst am 16. April 2020 wird in gewohnter Form durchgeführt. Die allgemeinen Verhaltensregeln des BAG sind einzuhalten.

Papiersammlung
Die Papiersammlung der Schulen ist nach den Frühlingsferien terminiert. Die Schulen werden die Papiersammlung aufgrund der bekannten Massnahmen nicht durchführen können. Eine Alternative wird in Zusammenarbeit mit den Beteiligten organisiert. So bald Näheres bekannt ist, wird dies bekannt gemacht.

Abstimmungen

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 18. März 2020 die angesetzte Abstimmung vom 17. Mai 2020 verschoben. Es findet somit keine Urnenabstimmung statt.

Ansprechperson der Gemeinde Sumiswald

Als Ansprechperson für sämtliche Angelegenheiten, welche die Gemeinde betreffen, ist der Gemeindepräsident Fritz Kohler bestimmt worden:
Telefonnummer:         034 437 17 28 oder 079 751 07 01
E-Mail:                       kohler_bau@bluewin.ch

Baubewilligungsverfahren (öffentliche Auflage von Akten)

Die Einsichtnahme der Bauakten ist durch die Schliessung der Gemeindeschalter gefährdet. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund der ausserordentlichen Lage Einspracheberechtigte ihre Rechte nicht vollständig wahrnehmen können, müsste die Auflage eines Baugesuchs abgebrochen und wiederholt werden, womit die Einsprachefrist neu zu laufen beginnen würde. Um dies möglichst zu vermeiden, gilt per sofort:

Die Einsichtnahme der aufliegenden Bauakten wird nach telefonischer Voranmeldung ermöglicht. Melden Sie sich bitte telefonisch bei der Abteilung Bau und Betrieb:

Telefonnummer:     034 432 33 46
E-Mail:                   bauundbetrieb@sumiswald.ch.

Betreuungsangebot

Die Schulen Sumiswald-Wasen stellen für gesunde Kindergartenkinder und Primarschüler, für die zu Hause oder in der Nachbarschaft aus beruflichen Gründen keine Betreuung möglich ist, ein Betreuungsangebot zur Verfügung. Dieses deckt die Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan am Vormittag ab. Sollten Sie eine Betreuung für Ihr Kind oder Ihre Kinder benötigen, melden Sie sich bitte bei der Aktion @SumisWaseHilft. Die Gemeinde und die Schulen arbeiten eng mit dieser Initiative von Freiwilligen zusammen. Die Koordination der Betreuungsplätze übernimmt Frau Mirja Zimmermann, Pfarrerin in Sumiswald. Sie ist während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 034 431 15 57 erreichbar.

Feuerwehr

Der Übungsdienst wird nach Weisung des Feuerwehrinspektorates des Kantons Bern eingestellt. Die Einsatzbereitschaft bleibt aber in jedem Fall und oberster Priorität gewährleistet. Ein speziell eingesetzter Krisenstab setzt sich laufend mit der Thematik Coronavirus auseinander.

Gastgewerbe

Restaurants, die Gäste vor Ort bedienen, müssen geschlossen sein. Folgende Gastro-Angebote dürfen nach wie vor geöffnet haben:

  • Take-Aways (ohne Sitzplätze)
  • Food-Trucks (ohne Sitzplätze)
  • Angebote, bei denen man Mahlzeiten nach vorgängiger Bestellung abholen kann
  • Betriebskantinen
  • Lieferdienste für Mahlzeiten
  • Restaurationsbetriebe für Hotelgäste
Take-Aways
Gemäss Art. 6 Abs. 3 Bst. b COVID-19 Verordnung 2 des Bundesrats sind Imbiss-Betriebe (Take-Aways) von der vorerst bis am 19. April 2020 verfügten Schliessung ausgenommen, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten. Unter den Begriff des Imbiss-Betriebs fallen auch Hauslieferdienste und Angebote, welche das Abholen von Mahlzeiten nach vorgängiger Bestellung umfassen. Imbiss-Betriebe dürfen keine Sitzplätze anbieten bzw. haben ihre Sitzgelegenheiten (auch Aussensitzplätze) für das Publikum zu sperren. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat an seiner Sitzung vom 1. April 2020 beschlossen, dass Take Aways (als TakeAway tätige Gastrobetriebe und gewöhnliche Take-Aways) ab sofort an sieben Tage pro Woche bis jeweils 21 Uhr geöffnet sein dürfen. Der Abholdienst bei den Gastrobetrieben ist bis 21 Uhr möglich. Für Hauslieferungen gelten die gesetzlich festgelegten Öffnungszeiten für Gastgewerbebetriebe (05.00 Uhr bis 00.30 Uhr). Die vom Bund erlassenen Vorschriften betreffend Hygiene und sozialer Distanz müssen eingehalten werden.

Gemeindeverwaltung

Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben vorerst bis zum 19. April 2020 für sämtlichen Publikumsverkehr geschlossen. Der tägliche Telefondienst (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) und der E-Mail- sowie Postverkehr werden weiterhin durch das Gemeindepersonal gewährleistet.

Hilfsangebote

Die Kirchen Sumiswald und Wasen bieten Menschen, welche durch das Coronavirus bedingt Hilfe benötigen (Risikogruppe, Eltern mit Kinder etc.) die Möglichkeit, sich über die Plattform @SumisWaseHilft zu melden. Ebenfalls soll diese dazu dienen, Hilfe anzubieten.

Kurzarbeit

Informationen und Anträge zur Kurzarbeit finden Sie auf der Homepage des kantonalen Amtes für Arbeitslosenversicherung. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Kurzarbeit beantragen – so gehen Sie vor:
1. Sie reichen die Voranmeldung von Kurzarbeit beim Rechtsdienst des Amts für Arbeitslosenversicherung ein.
2. Sie erhalten vom Rechtsdienst einen Entscheid.
3. Nach dem positiven Entscheid des Rechtsdiensts beantragen Sie die Kurzarbeitsentschädigung bei Ihrer Arbeitslosenkasse.

Anspruchsberechtigt sind:
Anspruch haben Arbeitgeber für Arbeitnehmende, die:
• die obligatorische Schulzeit zurückgelegt haben.
• das AHV-Rentenalter aber noch nicht erreicht haben.
• in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis stehen.

Ausnahmsweise haben in dieser ausserordentlichen Lage auch die folgenden Personen Anspruch auf KAE:
• Personen in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer
• Personen in einem Lehrverhältnis (Lernende und Lehrmeister)
• Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit
• Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und ihre mitarbeitenden Ehegatten (oder eingetragenen Partner).

Hinweis
Selbständigerwerbende haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Aber im Rahmen der Corona Erwerbsersatzentschädigung hat der Bundesrat Sofortmassnahmen auch für Selbständigerwerbende beschlossen. Sie finden dazu Informationen bei der Informationsstelle AHV/IV (siehe Absatz „Selbständig Erwerbende).

Liegenschaften der Gemeinde (Turnhallen, Sportplätze)

Die Schulliegenschaften (Schulhäuser, Turnhallen, Sportplätze) bleiben bis mindestens 19. April 2020 gesperrt.

Öffentlicher Verkehr ÖV

Die BLS AG und die SBB AG haben aufgrund der aktuellen Situation ihr ÖV-Angebot stark reduziert. Bitte konsultieren Sie bei einer zwingend notwendigen Reise den Online-Fahrplan.

Öffentliche Toiletten

Sämtliche öffentlichen Toiletten im Gemeindegebiet Sumiswald werden vorerst bis 19. April 2020 geschlossen. 

Schulen

Die Volksschulen (Präsenzunterricht) wie die Tagesschulen (Mittagstisch) bleiben vorerst bis Samstag, 4. April 2020 geschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Schulen Sumiswald-Wasen.

Selbständig Erwerbende

Diese Information ist nur für die Mitglieder der Ausgleichskasse des Kantons Bern bestimmt!

Der Bundesrat hat am 20. März 2020 Massnahmen bekannt gegeben, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus abzufedern. Diese Massnahmen betreffen ganz konkret:
1. Verordnung Arbeitslosenversicherung (ALV): Kurzarbeit
2. Verordnung Erwerbsausfall (EO): Corona Erwerbsersatzentschädigung
3. Verordnung zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge: Keine Verzugszinsen während sechs Monaten

Die Informationsstelle AHV/IV hat ein Antragsformular sowie Informationsmerkblätter erarbeitet. Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall. Weitere Informationen finden Sie unter:

Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung
Merkblatt - Corona Erwerbsersatzentschädigung
Merkblatt - Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Online-Rechner "Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung"

Siegelungsprotokolle

Die Aufnahme von Siegelungsprotokollen ist auch während der ausserordentlichen Lage sicherzustellen. Das Siegelungsprotokoll wird telefonisch ausgefüllt und anschliessend per Post zur Unterschrift zugestellt. Erforderliche Unterlagen können allenfalls vor Ort abgeholt und nach Gebrauch wieder retourniert oder ebenfalls per Post abgeholt und retourniert werden. Die Gerichte haben beschlossen, zurzeit keine neuen Konkursverhandlungen anzusetzen. Betroffen davon sind auch die ausgeschlagenen Verlassenschaften; hier erfolgt nur in dringenden Fällen die Konkurseröffnung.

Sitzungen

Es finden mit Ausnahme der Gemeinderatssitzungen bis vorerst 19. April 2020 keine (Kommissions-)Sitzungen mehr statt. Wichtige (interne wie externe) Termine werden aber je nach Dringlichkeit auch künftig wahrgenommen.

Steuern

Die Steuerverwaltung setzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Massnahmen um:

  1. Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist für Privatpersonen und selbstständig Erwerbstätige bis 15. September 2020 verlängert worden. Es genügt, die Steuererklärung bis zu diesem Termin einzureichen. Ein Gesuch um Fristerstreckung ist nicht nötig. Die Steuerverwaltung ist jedoch sehr dankbar, wenn die Steuererklärungen so rasch als möglich eingereicht werden.
  2. Für sämtliche Forderungen des Kantons gilt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis 30. Juni 2020. Das bedeutet, dass bis dahin keine gebührenpflichtigen Mahnungen und keine Betreibungen durchgeführt werden. Der Mahn- und Betreibungsstopp dauert somit länger als der vom Bundesrat beschlossene Rechtsstillstand bis zum 4. April 2020.
  3. Die Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Es genügt, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet ist. Mit dem Steuerrechner können Sie herausfinden, wie viel Steuern Sie voraussichtlich schulden.
  4. Bei verspäteten Steuerzahlungen ist für folgende Steuern kein Verzugszins geschuldet:
    Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 (betrifft aktuell die Ratenrechnungen des Steuerjahres 2020, die während dem laufenden Jahr verschickt werden, sowie zukünftig die definitiven Schlussabrechnungen).
    Direkte Bundessteuern, die vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 fällig werden (betrifft aktuell vor allem die provisorische oder definitive Rechnung für das Steuerjahr 2019).
    Damit trotzdem ein Ansporn zur Zahlung der Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 besteht, gilt für die Kantons- und Gemeindesteuern gleichzeitig ein Vorauszahlungszins von 0.5 Prozent.
  5. Können Sie Steuern nicht fristgerecht bezahlen, können sie ein Gesuch um Stundung oder Teilzahlung einreichen. Die Steuerverwaltung behandelt Gesuche im Zusammenhang mit der Corona-Krise kulant (Zahlungserleichterungen beantragen).
  6. Die von der Steuerverwaltung festgesetzten behördlichen Fristen zum Einreichen von Belegen usw. können auf Gesuch hin erstreckt werden. Auch hier ist die Steuerverwaltung kulant, wenn die Gründe für die Erstreckung in der Corona-Krise liegen.
  7. Bitte beachten Sie jedoch, dass gesetzliche Fristen (Frist zur Erhebung von Einsprache, Rekurs, Beschwerde usw.) nicht erstreckt werden können. Falls Sie wegen der Corona-Krise trotzdem eine gesetzliche Frist verpassen, können Sie ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist stellen und darlegen, weshalb Ihnen die Einhaltung der Frist nicht möglich war.

Tageskarten SBB (GA)

Bereits gebuchte SBB-Tageskarten (GA) bis und mit 19. April 2020 können in begründeten Fällen storniert oder zurückgegeben werden. Der Kaufbetrag wird zurückerstattet.

Transportmöglichkeiten

Die Kirchen Sumiswald und Wasen bieten Menschen, welche durch das Coronavirus bedingt Hilfe benötigen (Risikogruppe, Eltern mit Kinder etc.) die Möglichkeit, sich über die Plattform @SumisWaseHilft zu melden. Ebenfalls soll diese dazu dienen, Hilfe anzubieten.

Veranstaltungen

Private und öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Dazu zählen auch Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Private Essen im kleinen Kreis fallen zwar nicht unter das Verbot. In der aktuell kritischen Situation müssen wir jedoch alle unsere sozialen Kontakte möglichst reduzieren. Wir appellieren an Ihre Verantwortung: Vermeiden Sie alle sozialen Aktivitäten, die nicht zwingend notwendig sind.

Quarantänemassnahmen in der Gemeinde Sumiswald

Die Gemeinde stellt im Stettlerhaus (Marktgasse 15), Sumiswald sowie in den Räumen des ehemaligen Schulhauses Fritzenhaus, Wasen i.E., Quarantäneplätze zur Verfügung. Meldungen nimmt die Gemeindeverwaltung telefonisch (034 432 33 44) oder per E-Mail (gemeinde@sumiswald.ch) entgegen. Die Spitex Region Lueg sichert die Lieferung von Mahlzeiten für Personen, die in Quarantäne sein müssen und keine Angehörigen haben, zu. Ebenfalls können Personen, die sich in Quarantäne befinden und nicht durch Dritte versorgt werden können, Bestellungen für Lebensmittellieferungen bei der Gemeindeverwaltung aufgeben. Die Verteilung erfolgt durch die Spitex Lueg, solange ihre Kapazität ausreicht.

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