06. Apr 2020
In diesem Beitrag finden Sie eine Übersicht zu den getroffenen Massnahmen der Gemeinde Sumiswald zum Coronavirus.
Fragen und Antworten zu spezifischen Anliegen finden Sie auf folgenden Websites:
Für detaillierte Auskünfte nehmen Sie bitte mit den zuständigen Stellen Kontakt auf:
Die untenstehenden Informationen geben eine kurze Übersicht der getroffenen Massnahmen und Informationen zu den aktuell wichtigsten Fragen:
Die Umweltkommission stellt Empfehlungen zur Abfallentsorgung während der aktuellen Coronakrise zur Verfügung.
Kommunale Kehricht- und Grüngutsammlung
Die kommunale Sammlung von Kehricht und Grüngut aus Privathaushalten ist weiterhin gewährleistet. Der Bevölkerung wird empfohlen:
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 18. März 2020 die angesetzte Abstimmung vom 17. Mai 2020 verschoben. Es findet somit keine Urnenabstimmung statt.
Als Ansprechperson für sämtliche Angelegenheiten, welche die Gemeinde betreffen, ist der Gemeindepräsident Fritz Kohler bestimmt worden:
Telefonnummer: 034 437 17 28 oder 079 751 07 01
E-Mail: kohler_bau@bluewin.ch
Die Einsichtnahme der Bauakten ist durch die Schliessung der Gemeindeschalter gefährdet. Sollte sich herausstellen, dass aufgrund der ausserordentlichen Lage Einspracheberechtigte ihre Rechte nicht vollständig wahrnehmen können, müsste die Auflage eines Baugesuchs abgebrochen und wiederholt werden, womit die Einsprachefrist neu zu laufen beginnen würde. Um dies möglichst zu vermeiden, gilt per sofort:
Die Einsichtnahme der aufliegenden Bauakten wird nach telefonischer Voranmeldung ermöglicht. Melden Sie sich bitte telefonisch bei der Abteilung Bau und Betrieb:
Telefonnummer: 034 432 33 46
E-Mail: bauundbetrieb@sumiswald.ch.
Die Schulen Sumiswald-Wasen stellen für gesunde Kindergartenkinder und Primarschüler, für die zu Hause oder in der Nachbarschaft aus beruflichen Gründen keine Betreuung möglich ist, ein Betreuungsangebot zur Verfügung. Dieses deckt die Unterrichtszeiten gemäss Stundenplan am Vormittag ab. Sollten Sie eine Betreuung für Ihr Kind oder Ihre Kinder benötigen, melden Sie sich bitte bei der Aktion @SumisWaseHilft. Die Gemeinde und die Schulen arbeiten eng mit dieser Initiative von Freiwilligen zusammen. Die Koordination der Betreuungsplätze übernimmt Frau Mirja Zimmermann, Pfarrerin in Sumiswald. Sie ist während den Bürozeiten unter der Telefonnummer 034 431 15 57 erreichbar.
Der Übungsdienst wird nach Weisung des Feuerwehrinspektorates des Kantons Bern eingestellt. Die Einsatzbereitschaft bleibt aber in jedem Fall und oberster Priorität gewährleistet. Ein speziell eingesetzter Krisenstab setzt sich laufend mit der Thematik Coronavirus auseinander.
Restaurants, die Gäste vor Ort bedienen, müssen geschlossen sein. Folgende Gastro-Angebote dürfen nach wie vor geöffnet haben:
Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben vorerst bis zum 19. April 2020 für sämtlichen Publikumsverkehr geschlossen. Der tägliche Telefondienst (08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) und der E-Mail- sowie Postverkehr werden weiterhin durch das Gemeindepersonal gewährleistet.
Die Kirchen Sumiswald und Wasen bieten Menschen, welche durch das Coronavirus bedingt Hilfe benötigen (Risikogruppe, Eltern mit Kinder etc.) die Möglichkeit, sich über die Plattform @SumisWaseHilft zu melden. Ebenfalls soll diese dazu dienen, Hilfe anzubieten.
Informationen und Anträge zur Kurzarbeit finden Sie auf der Homepage des kantonalen Amtes für Arbeitslosenversicherung. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Kurzarbeit beantragen – so gehen Sie vor:
1. Sie reichen die Voranmeldung von Kurzarbeit beim Rechtsdienst des Amts für Arbeitslosenversicherung ein.
2. Sie erhalten vom Rechtsdienst einen Entscheid.
3. Nach dem positiven Entscheid des Rechtsdiensts beantragen Sie die Kurzarbeitsentschädigung bei Ihrer Arbeitslosenkasse.
Anspruchsberechtigt sind:
Anspruch haben Arbeitgeber für Arbeitnehmende, die:
• die obligatorische Schulzeit zurückgelegt haben.
• das AHV-Rentenalter aber noch nicht erreicht haben.
• in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis stehen.
Ausnahmsweise haben in dieser ausserordentlichen Lage auch die folgenden Personen Anspruch auf KAE:
• Personen in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer
• Personen in einem Lehrverhältnis (Lernende und Lehrmeister)
• Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit
• Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und ihre mitarbeitenden Ehegatten (oder eingetragenen Partner).
Hinweis
Selbständigerwerbende haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Aber im Rahmen der Corona Erwerbsersatzentschädigung hat der Bundesrat Sofortmassnahmen auch für Selbständigerwerbende beschlossen. Sie finden dazu Informationen bei der Informationsstelle AHV/IV (siehe Absatz „Selbständig Erwerbende).
Die Schulliegenschaften (Schulhäuser, Turnhallen, Sportplätze) bleiben bis mindestens 19. April 2020 gesperrt.
Die BLS AG und die SBB AG haben aufgrund der aktuellen Situation ihr ÖV-Angebot stark reduziert. Bitte konsultieren Sie bei einer zwingend notwendigen Reise den Online-Fahrplan.
Sämtliche öffentlichen Toiletten im Gemeindegebiet Sumiswald werden vorerst bis 19. April 2020 geschlossen.
Die Volksschulen (Präsenzunterricht) wie die Tagesschulen (Mittagstisch) bleiben vorerst bis Samstag, 4. April 2020 geschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Schulen Sumiswald-Wasen.
Diese Information ist nur für die Mitglieder der Ausgleichskasse des Kantons Bern bestimmt!
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 Massnahmen bekannt gegeben, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus abzufedern. Diese Massnahmen betreffen ganz konkret:
1. Verordnung Arbeitslosenversicherung (ALV): Kurzarbeit
2. Verordnung Erwerbsausfall (EO): Corona Erwerbsersatzentschädigung
3. Verordnung zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge: Keine Verzugszinsen während sechs Monaten
Die Informationsstelle AHV/IV hat ein Antragsformular sowie Informationsmerkblätter erarbeitet. Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall. Weitere Informationen finden Sie unter:
Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung
Merkblatt - Corona Erwerbsersatzentschädigung
Merkblatt - Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Online-Rechner "Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung"
Die Aufnahme von Siegelungsprotokollen ist auch während der ausserordentlichen Lage sicherzustellen. Das Siegelungsprotokoll wird telefonisch ausgefüllt und anschliessend per Post zur Unterschrift zugestellt. Erforderliche Unterlagen können allenfalls vor Ort abgeholt und nach Gebrauch wieder retourniert oder ebenfalls per Post abgeholt und retourniert werden. Die Gerichte haben beschlossen, zurzeit keine neuen Konkursverhandlungen anzusetzen. Betroffen davon sind auch die ausgeschlagenen Verlassenschaften; hier erfolgt nur in dringenden Fällen die Konkurseröffnung.
Es finden mit Ausnahme der Gemeinderatssitzungen bis vorerst 19. April 2020 keine (Kommissions-)Sitzungen mehr statt. Wichtige (interne wie externe) Termine werden aber je nach Dringlichkeit auch künftig wahrgenommen.
Die Steuerverwaltung setzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise folgende Massnahmen um:
Bereits gebuchte SBB-Tageskarten (GA) bis und mit 19. April 2020 können in begründeten Fällen storniert oder zurückgegeben werden. Der Kaufbetrag wird zurückerstattet.
Die Kirchen Sumiswald und Wasen bieten Menschen, welche durch das Coronavirus bedingt Hilfe benötigen (Risikogruppe, Eltern mit Kinder etc.) die Möglichkeit, sich über die Plattform @SumisWaseHilft zu melden. Ebenfalls soll diese dazu dienen, Hilfe anzubieten.
Private und öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Dazu zählen auch Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Private Essen im kleinen Kreis fallen zwar nicht unter das Verbot. In der aktuell kritischen Situation müssen wir jedoch alle unsere sozialen Kontakte möglichst reduzieren. Wir appellieren an Ihre Verantwortung: Vermeiden Sie alle sozialen Aktivitäten, die nicht zwingend notwendig sind.
Die Gemeinde stellt im Stettlerhaus (Marktgasse 15), Sumiswald sowie in den Räumen des ehemaligen Schulhauses Fritzenhaus, Wasen i.E., Quarantäneplätze zur Verfügung. Meldungen nimmt die Gemeindeverwaltung telefonisch (034 432 33 44) oder per E-Mail (gemeinde@sumiswald.ch) entgegen. Die Spitex Region Lueg sichert die Lieferung von Mahlzeiten für Personen, die in Quarantäne sein müssen und keine Angehörigen haben, zu. Ebenfalls können Personen, die sich in Quarantäne befinden und nicht durch Dritte versorgt werden können, Bestellungen für Lebensmittellieferungen bei der Gemeindeverwaltung aufgeben. Die Verteilung erfolgt durch die Spitex Lueg, solange ihre Kapazität ausreicht.