07. Dez 2020
Die auf den 24. Oktober 2020 vom Regierungsrat in Kraft gesetzten Bestimmungen für den Kanton Bern bleiben gültig. Sie sind zum Teil restriktiver, als die vom Bundesrat festgelegten Minimalstandards.
Aus diesem Grund bleiben die Schulliegenschaften (Schulhäuser, Turnhallen, Sportplätze) bis auf weiteres geschlossen beziehungsweise stehen für Reservationen weiterhin nicht zur Verfügung (mit Ausnahme des Schulbetriebs).
Besten Dank für Ihr Verständnis.