08. Feb 2019
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 23, Kirchberg - Burgdorf - Ramsei - Huttwil - Sursee
Gemeinde: Sumiswald
Vorhaben: 20061 / Neubau Erschliessung Fürtenmatte
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere dinglich berechtigte Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle: Bauverwaltung Sumiswald, Lütoldstrasse 3, 3453 Sumiswald
Auflagedauer: 15. Februar 2019 - 18. März 2019
Aussteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt ausgesteckt:
- Fahrbahnrand: rot
- Gehwegrand: blau