Zusicherung Bürgschaftsverpflichtung

18. Sep 2015

Die Dorfkäserei Sumiswald AG erreicht durch verschiedene Erfolge und steigende Nachfrage an Käsespezialitäten ihre Kapazitätsgrenze.

Die veraltete Infrastruktur und die engen Platzverhältnisse verunmöglichen eine effiziente Produktion. Ein Neubau ist geplant, der aber auch finanziert werden muss. Zur Absicherung eines BAK-Darlehens (Bernischen Stiftung für Agrarkredite) wurde die Gemeinde für eine Bürgschaftsverpflichtung angefragt. Der Gemeinderat stimmte einer Verpflichtung in der Höhe von Fr. 200‘000.00 zu. Bürgschaften zugunsten Dritter werden nach HRM2 im sogenannten Gewährleistungsspiegel aufge-führt. Es handelt sich dabei um Verpflichtungen der Gemeinde zugunsten Dritter, die vom Eintreten bestimmter Voraussetzungen abhängig sind. Sie muss nicht als Schuld bilanziert werden. Falls die Dorfkäserei das Darlehen nicht zurückzahlen kann, müsste die Gemeinde dafür einspringen und die Bürgschaft würde in der Gemeinderechnung zur Schuld. Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, die Wertschöpfung im eigenen Dorf und in der Region beizubehalten. Die Qualität und Attraktivität des Dorfes Sumiswald steht und fällt mit dem Grundangebot.

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