18. Mai 2015
Der Gemeinderat Sumiswald hat an seiner letzten Sitzung auf Antrag der Kultur- und Freizeitkommission die Richtlinien für die finanzielle Unterstützung der Vereine genehmigt.
2003 wurden die Vereinsbeiträge sistiert, da zu diesem Zeitpunkt die Gemeinderechnung einen Bilanzfehlbetrag auswies. Dabei mussten sämtliche Sparmöglichkeiten ausgenützt werden. Seither wurden auf Gesuch hin nur einzelne Beiträge bewilligt, aber nie das in Aussicht gestellte Konzept für eine möglichst ausgewogene Unterstützung erarbeitet.
Die Kommission hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche sich intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat. Dabei wurden auch Unterlagen von andern Gemeinden herangezogen und Vergleiche gemacht. Ebenfalls die unentgeltliche Benützung von Infrastrukturen der Gemeinde durch die Vereine wie Aula, Singsaal oder Turnhalle wurde in die Überlegungen einbezogen.
Massgebend für die Beurteilung der jährlich einzureichenden Gesuche ist ein Kriterienraster, welcher insbesondere folgende Punkte enthält:
• Jugendförderung (max. 10 Punkte)
• Altersförderung (max. 6 Punkte)
• Liegenschaftsbesitz (max. 5 Punkte)
• Mitgliederbeitrag (max. 5 Punkte)
• Miet- und Pachtzinse (max. 5 Punkte)
• Vereinsvermögen (max. 4 Punkte)
• Benützung Gemeindeliegenschaften (max. - 10 Punkte)
• Baurecht auf Gemeindeland (max. - 3 Punkte)
• Nutzung Dienstleistungen (max. - 6 Punkte)
Die Gesuche werden gestützt auf diesen Kriterienraster beurteilt und jährlich ein entsprechender Betrag im Voranschlag berücksichtigt. Damit bereits im Jahr 2016 erstmals Beiträge gestützt auf die neuen Richtlinien ausbezahlt werden können, sind die Gesuche bis spätestens 8. Juni 2015 der Kultur- und Freizeitkommission, Lütoldstrasse 3, Sumiswald, einzureichen.