Urnenwahlen 2012

17. Aug 2012

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Weisungen für das Versenden der Wahlprospekte betreffend die Urnenwahlen vom 25. November 2012 erlassen.

Gemäss Artikel 8 des Wahlreglements können die Parteien und Wählergruppen ihre Wahlprospekte auf Kosten der Gemeinde versenden lassen. Es sind Flugblätter oder Faltprospekte sowie der ausseramtliche Wahlzettel im Format A5 zugelassen. Pro Partei und Stimmberechtigten maximal 50 g als eine Einheit und nicht kuvertiert.
Da an diesem Datum voraussichtlich auch eine eidgenössische oder kantonale Abstimmung stattfinden wird, muss das Material spätestens fünf Wochen vor dem Abstimmungstag der Verpackungsstelle zugestellt werden. Das Verpacken erfolgt seit der Verwaltungsreform für die Gemeinde Sumiswald durch die Ausbildungs- und Dauerwerkstätte Bärau.

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