21. Dez 2020
Der Regierungsrat ergänzt die COVID-19-Verordnung betreffend Kontrollen, Kundgebungen und Sammelfristen.
Die kantonalen Behörden werden den Umgang mit den von den Regierungsstatthalterämtern bewilligten Schutzkonzepten im Zusammenhang mit den Covid-Massnahmen streng überwachen. Stellen die Regierungsstatthalterämter oder die Kantonspolizei Verstösse fest, werden sie, wenn es keinen Aufschub zulässt, fehlbare Betriebe umgehend schliessen. Bei einer Schliessung durch die Polizei muss das zuständige Regierungsstatthalteramt die Schliessung nachträglich bestätigen. Weiter hat der Regierungsrat wegen der epidemiologischen Gefahr beschlossen, politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen ab sofort auf 15 Personen zu beschränken und die Fristen für das Sammeln von Unterschriften zu kantonalen Vorlagen auszusetzen. Der Regierungsrat begrüsst die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie.