Einführung Maskenpflicht ab 12.10.2020 in öffentlich zugänglichen Innenräumen

08. Okt 2020

Der Regierungsrat hat am 7. Oktober 2020 eine Totalrevision der Maskenpflichtverordnung aufgrund der steigenden epidemiologischen Entwicklung vorgenommen.

Anlass für die Einführung einer Maskenpflicht in für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenräumen ist die epidemiologische Entwicklung der vergangenen zwei Wochen. Mit der Totalrevision wird eine allgemeine Maskentragpflicht in Innenräumen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, eingeführt. Die Maskenpflicht gilt ab 12. Oktober 2020 bis vorerst 31. Januar 2021 somit in jenen Teilen der Gemeindeverwaltung Sumiswald, die dem Publikum zugänglich sind.

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