Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen

27. Mär 2014

Die seinerzeit vom Gemeinderat beschlossene und vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung, d.h.

Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase zwischen Februar bis Anfangs Mai

wird bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen, nachfolgend aufgeführten Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit dementsprechend signalisiert:

• Hornbachstrasse, ab Hornbach-Pinte
• Kurzeneistrasse, ab Bauerplatz
• Lüderenstrasse, ab Abzweigung Alpli
• Kleineggstrasse, ab Blaufuhren-Stutz und Forum
• Steinweidstrasse, ab Forum
• Neueggstrasse, ab Gammenthal und Neuegg
• Schoneggstrasse, ab Spitalstrasse, Tannenbad-Grube, Süllenbach, Horn und Guggisberg

Es sind jeweils die aufgestellten Signale massgebend, welche zu beachten sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte (Kraftfutter, etc.) noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben.

Sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind, können grundsätzlich nur Ausnahmen für Milchtransporte gewährt werden.

Sämtliche Ausnahmen sind immer rechtzeitig vor dem beabsichtigten Transport beim Leiter Bau und Betrieb (Fritz Kobel) einzuholen (034 432 33 46).

Bauverwaltung Sumiswald

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