21. Dez 2017
Voraussetzungen: Die zu ehrende Person muss in der Gemeinde Sumiswald wohnhaft sein. Zu ehrende Mannschaften/Vereine müssen ihren Vereinssitz in Sumiswald haben. Die Ehrenden müssen den Leistungsnachweis nach den Richtlinien „Gemeinde Sumiswald ehrt“ Ziffer 3.3 im Zeitraum des Kalenderjahres 2017 erfüllen.
Patronat: Einwohnergemeinde Sumiswald
Organisation: Einwohnergemeinde Sumiswald, Sportkoordinatorin
Infos und Meldeblatt
Können bei der Gemeindeverwaltung Sumiswald bezogen werden. Richtlinien, Meldeblatt für Einzelsport, Meldeblatt für Gruppe
Meldeschluss
Freitag, 2. Februar 2018
Meldestelle
Die Meldeblätter sind bei der Gemeindeverwaltung, z.H. Präsidialkommission, Lütoldstrasse 3, 3454 Sumiswald, einzureichen.
Selektionsgremium
Gemäss den Richtlinien „Gemeinde Sumiswald ehrt“:
- Zwei Mitglieder aus der Präsidialkommission
- Sekretär der Präsidialkommission
- Sportkoordinatorin Sumiswald
- Je ein Vertreter aus dem Ortsverein Wasen i. E. und dem Verkehrsverein Sumiswald-Grünen
Ehrungsanlass
Datum: Freitag, 23. Februar 2018, 19.00 Uhr
Ort: Aula des Oberstufenschulhauses in Wasen i. E.
Bemerkungen
- Die Ehrungen sind öffentlich
- Die nominierten Personen und Gruppen werden schriftlich von der Jury informiert und eingeladen
- Anschliessend sind alle Besucher zu einem Apéro eingeladen
Auskunft
Gemeindeverwaltung Sumiswald, Sekretariat Präsidialkommission 034 432 33 44
Namens des Organisationskomitees