Gebührenverordnung

15. Aug 2013

Der Gemeinderat Sumiswald hat die Ergänzungen in der Gebührenverordnung mit den Ziffern 4.8 (Hundetaxe) und 4.9 (Pilzkontrolle) genehmigt und auf 1. August 2013 in Kraft gesetzt.

Die Hundetaxe wurde dabei unverändert bei Fr. 40.00 belassen und für die neue Gebühr der Pilzkontrolle wurde ein Ansatz von Fr. 5.00 pro kontrolliertes Kilogramm Pilze mit Sammelbewilligung bestimmt.
Die revidierte Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden und wird zudem auf der Homepage der Gemeinde www.sumiswald.ch aufgeschaltet.

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