25. Feb 2021
Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 24. Februar 2021 einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März 2021 beschlossen. Somit können die Gemeindeliegenschaften ab 1. März 2021 unter gewissen Bedinungen wieder genutzt werden.
Der Bundesrat hat folgende Lockerungen der Massnahmen per 1. März 2021 beschlossen:
Die Sportanlagen im Freien sind ab 1. März 2021 unter folgenden Bedingungen wieder geöffnet:
Die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur wird von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) angehoben. Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum sind wieder erlaubt. In Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich.
Die Gemeindeliegenschaften können für Sport- und Kulturanlässe für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr auf schriftliches Gesuch hin wieder reserviert und genutzt werden. Bitte beachten Sie folgendes: