COVID: Öffnungsschritt ab 1. März 2021

25. Feb 2021

Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 24. Februar 2021 einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März 2021 beschlossen. Somit können die Gemeindeliegenschaften ab 1. März 2021 unter gewissen Bedinungen wieder genutzt werden.

Der Bundesrat hat folgende Lockerungen der Massnahmen per 1. März 2021 beschlossen:

Öffnung Sportanlagen

Die Sportanlagen im Freien sind ab 1. März 2021 unter folgenden Bedingungen wieder geöffnet:

  • Maskenpflicht oder Abstand
  • Begrenzte Kapazität
  • Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit maximal 15 Personen
  • keine Vereins- oder Gemeindeanlässe

Lockerungen für unter 20-jährige

Die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur wird von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) angehoben. Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum sind wieder erlaubt. In Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich. 

Nutzung der Gemeindeliegenschaften

Die Gemeindeliegenschaften können für Sport- und Kulturanlässe für Kinder und Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr auf schriftliches Gesuch hin wieder reserviert und genutzt werden. Bitte beachten Sie folgendes:

  • Für die Nutzung ist ein schriftliches Gesuch inklusive Schutzkonzept beim Schulsekretariat einzureichen
  • Die Garderoben und Duschen bleiben für die Nutzung weiterhin geschlossen
  • Die Vorgaben des BAG sind einzuhalten
  • Bei Fragen zu den Reservationen nehmen Sie bitte mit dem Schulsekretariat Kontakt auf (Tel. 034/432 33 47 oder Mail: schulsekretariat@sumiswald.ch 

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen