Anpassung Entschädigung

10. Jul 2012

Der Gemeinderat Sumiswald hat nach erfolgter Vernehmlassung bei den politischen Ortsparteien einer angemessenen Erhöhung der Entschädigung der Ratsmitglieder zugestimmt und wird den abgeänderten Anhang I zum Personalreglement der nächsten Gemeindeversammlung unterbreiten.

Ein Ausschuss bestehend aus Ratsmitgliedern hat unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Daniel Arn, Bern, welcher gleichzeitig Geschäftsführer des Verbandes Bernischer Gemeinden ist, einen Vorschlag ausgearbeitet. Einerseits wurden Erhebungen bei vergleichbaren bernischen Gemeinden mit Einwohnerzahlen um 5‘000 gemacht und andererseits der Zeitaufwand für die einzelnen Ressorts berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit der Revision des Organisationsreglement wurde angeregt, die Entschädigungen zu überprüfen. Die Parteien haben vermehrt Probleme bekommen, Kandidaten für die Wahlen zu finden. Dabei wurde auch eine angemessen Entschädigung angesprochen, damit eine Reduktion des Arbeitspensums finanziell ausgeglichen werden könnte. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wird der Vorschlag mit einer moderaten Erhöhung der Entschädigung von allen Parteien unterstützt.
Die Gemeindeversammlung hat am 28. Juni 2012 den Anhang zum Organisationsreglement genehmigt, und die Aufgaben werden weiterhin auf neun Ratsmitglieder und acht ständige Kommissionen aufgeteilt.
Die Sitzungsgelder mit Fr. 40.00 (Abendsitzung), Fr. 80.00 (Nachmittagssitzung), und Fr. 160.00 (Ganztagessitzung) wie auch die Kilometerentschädigung von 60 Rappen bleiben unverändert.
Der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2012 werden die folgenden Entschädigungen vorgelegt:
• Gemeindepräsident Fr. 30‘000.00 (bisher Fr. 20‘000.00)
• Vizepräsident Fr. 12‘000.00 (bisher Fr. 7‘000.00)
• Ratsmitglieder Fr. 10‘000.00 (bisher Fr. 5‘000.00)
Die Reglementsänderung wird 30 Tage vor der beschlussfassenden Versammlung öffentlich aufgelegt.

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