06.09.2019
Publikation der Räumung der Gräberfelder gemäss Art. 14 Abs. 2 des Bestattungs- und Friedhofreglements
Im Friedhof Sumiswald werden folgende Grabfelder nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf Art. 14 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald vom 13. Dezember 2018, ab Januar 2020 aufgehoben und abgeräumt:
Urnengräber Nr. U21 – U40 Bestattungsjahre 1987 – 1991
Erdbestattungsgräber Nr. 1267 – 1344 Bestattungsjahre 1987 – 1990
Familiengräber Bestattungsjahre 1970 und älter
Die entsprechenden Grabfelder sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.
Die Angehörigen der Verstobenen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzungen bis zum 31. Dezember 2019 zu entfernen. Gemäss Art. 14 Abs. 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald wird nach Ablauf der dreimonatigen Räumungsfrist ab dem 1. Januar 2020 über die nicht abgeräumten Gräber verfügt und die Anlage durch den Friedhofgärtner abgeräumt. Für später gestellte Ansprüche wird jegliche Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Sicherheitskommission Sumiswald
Sumiswald, im September 2019
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