23. Feb 2022
Die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung
Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase
wird bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen, nachfolgend aufgeführten Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit dementsprechend signalisiert:
Wir stellen leider fest, dass die Signalisation ignoriert und vermehrt nicht eingehalten wird. Aus diesem Grunde haben wir die Polizei aufgefordert, gelegentliche Kontrollfahrten durchzuführen und die Fehlbaren anzuhalten.
Wir bitten Sie daher die aufgestellten Signale einzuhalten und dass insbesondere die Schwertransporte nicht während der Auftauphase zu erfolgen haben.
Nicht betroffen sind grundsätzlich nur Hofab- und zufuhrtransporte. Übrige Transporte benötigen zwingend eine Ausnahmebewilligung von der Bauverwaltung. Ausgenommen sind auch Einsätze und Fahrten der Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen.
Sämtliche Ausnahmen sind immer rechtzeitig vor dem beabsichtigten Transport beim Leiter Bau und Betrieb einzuholen (Fritz Kobel, 034 / 432 33 46).
Sumiswald, Februar 2022 Bauverwaltung Sumiswald