25. Jan 2022
Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase
Die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung
Höchstgewicht 10 t während der Auftauphase
wird bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen, nachfolgend aufgeführten Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit dementsprechend signalisiert:
Es sind die aufgestellten Signale massgebend, welche einzuhalten sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte (Bauarbeiten, Holz, etc.) noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben.
Sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind, können grundsätzlich nur Hofab- und zufuhrtransporte zugelassen werden. Übrige Transporte benötigen zwingend eine Ausnahmebewilligung von der Bauverwaltung. Ausgenommen sind Einsätze und Fahrten der Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen.
Sämtliche Ausnahmen sind immer rechtzeitig vor dem beabsichtigten Transport beim Leiter Bau und Betrieb einzuholen (Fritz Kobel, 034 / 432.33.46).
Sumiswald, Januar 2022
Bauverwaltung
Sumiswald