Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen während der Auftauphase

24. Feb 2020

Die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung "Höchstgewicht 10t während der Auftauphase" wird bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt. Die davon betroffenen, nachfolgend aufgeführten Gemeindestrassen werden zu gegebener Zeit dementsprechend signalisiert.

  • Hornbachstrasse, ab Hornbach-Pinte
  • Kurzeneistrasse, ab Bauerplatz
  • Lüderenstrasse, ab Abzweigung Kurzenei
  • Kleineggstrasse, ab Blaufuhren-Stutz und Forum
  • Steinweidstrasse, ab Forum und Steinweid
  • Neueggstrasse, ab Gammenthal und Neuegg
  • Schoneggstrasse, ab Spitalstrasse, Tannenbad-Grube, Süllenbach, Horn und Guggisberg
Es sind die aufgestellten Signale massgebend, welche zu beachten sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte (Kraftfutter, Holz, etc.) noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben.

Sobald die entsprechenden Signale aufgestellt sind, können grundsätzlich nur Milchtransporte zugelassen werden. Übrige Transporte benötigen zwingend eine Ausnahmebewilligung. Ausgenommen sind Einsätze und Fahrten der Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen.

Sämtliche Ausnahmen sind immer rechtzeitig vor dem beabsichtigten Transport beim Leiter Bau und Betrieb einzuholen:
Tel. 034 / 432.33.46

Sumiswald, Januar 2020
Bauverwaltung Sumiswald

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