Chlorothalonil im Grundwasser - keine Überschreitung der Höchstwerte

06. Feb 2020

Die Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald wurde am 11. Oktober 2019 durch den Kanton aufgefordert, Trinkwasserproben zur Analyse einzureichen.

Diese wurden am 31. Oktober 2019 durch die Kontrollstelle analysiert. Mit Bericht vom 19. November 2019 wurde der Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald bestätigt, dass die Quellfassung Schwandbach und die Grundwasserfassung Weiersmatt keine Überschreitungen der Höchstwerte mit Abbauprodukten von Chlorothalonil im Trinkwasser nachgewiesen werden konnten. Der Wert liegt unter 0.02 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser.

Schweizweites Verbot von Chlorothalonil

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit Verfügung vom 11. Dezember 2019 ein allgemeines Verbot für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlorothalonil ab dem 01. Januar 2020 erlassen. Dieses schweizweite Verbot hatte der Regierungsrat des Kantons Bern bei Bundesrat Guy Parmelin schriftlich gefordert. Entsprechend erfreut nahm der Kanton Bern den Entzug der Zulassung zur Kenntnis. Mit dem Verbot ist der wichtigste Schritt getan, weitere Einträge von Chlorothalonil in unser Grundwasser zu verhindern.

Operatives Risikomanagement
Die Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald führt laufend, mindesten einmal pro Monat Trinkwasseranalysen durch, welche durch ein externes Labor analysiert und beurteilt werden. Die Verwaltung nimmt den Auftrag die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten und die einwandfreie Trinkwasser-Qualität zu gewährleisten, ernst.

Weitere Informationen:
Statusbericht Chlorothalonil in Grundwasser
Wasserqualität Analyseberichte

Die Wasserversorgungsgenossenschaft Sumiswald bedankt sich für das Vertrauen.

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