Teilrevision Benützungsordnung für Räume und Schulanlagen

12. Sep 2019

Der Gemeinderat hat die Benützungsordnung für Räume und Schulanlagen gestützt auf Artikel 16 des Gebührenreglements vom 19.6.2017 teilrevidiert.

Vereine und Firmen mit Sitz in der Gemeinde Sumiswald müssen nur noch bei kommerzieller, einmaliger Raumnutzung, das heisst für Anlässe mit Eintritt oder gastgewerblicher Einzelbewilligung, eine Miete zahlen. Die teilrevidierte Benützungsordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2019 in Kraft.

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