Entschuldigung Feuerwehr

Als Entschuldigungsgründe gelten:

 - Krankheit oder Unfall (ab der 3. Übung mit Arztzeugnis),
 - schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie,
 - Schwangerschaft,
 - Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst,
 - zwingende Arbeitserledigung (bei unselbstständig Erwerbenden mit Bestätigung des Arbeitgebers und Selbstständigerwerbende mit schriftlicher Begründung)

Versäumte Übungen sind nachzuholen. Die von der Gebäudeversicherung geforderten Sollstunden müssen für die einzelnen Feuerwehrangehörigen erfüllt sein. Andernfalls findet das Verfahren über die Bussenregelung Anwendung.

 
 

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Rega 1414
Sanität 144
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