Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen

Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen

Die Uhr verloren? Eine Sonnenbrille gefunden? Melden Sie sich beim Fundbüro der Gemeinde Sumiswald!

Verlorene Gegenstände
Sie haben in der Gemeinde Sumiswald oder in der Region etwas verloren - einen Regenschirm, den Schlüssel oder das Handy? Das Team der Gemeindeschreiberei hilft Ihnen gerne weiter. Sie können uns eine E-Mail senden, anrufen oder am Schalter vorbeikommen.

Das ist zu beachten, wenn Sie etwas verloren haben:

  • Melden Sie sich so rasch als möglich, wenn sie etwas verloren haben
  • Die Finderin resp. der Finder erhält einen Finderlohn von 10% des Wertes der Fundsache
  • Für Diebesgut, Hausfunde und Fundgegenstände aus Geschäften besteht keine Pflicht auf einen Finderlohn
  • Nicht vermittelte Fundgegenstände werden regelmässig verwertet (Verteilung an Sozialdienst, Optiker, wohltätige Zwecke etc.)
  • Falls Sie Ihren Gegenstand im Bahnhof oder in den Transportmitteln von SBB oder BLS verloren haben, wenden Sie sich an das Fundbüro der Transportfirma

Gefundene Gegenstände
Sie haben in der Gemeinde Sumiswald oder in der Region etwas gefunden und wissen nicht, wem es gehört? Geben Sie es auf dem Fundbüro Sumiswald ab! Täglich werden viele Gegenstände verloren oder versehentlich liegengelassen. Neben dem materiellen Wert haben viele Dinge für die Betroffenen einen hohen persönlichen Wert. Deshalb: Bringen Sie uns oder schicken Sie uns, was Sie gefunden haben.

Wichtig

  • Gefundenes dürfen Sie nicht behalten. Schweizweit ist jede und jeder gesetzlich verpflichtet, die Sachen in einem Fundbüro abzugeben (vgl. Art. 720; Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB)
  • Finderlohn: Sobald das Fundstück vermittelt werden konnte, haben Sie als Finderin oder Finder Anrecht auf einen Finderlohn von zirka 10% des Wertes der Fundsache
  • Wenn sich die Besitzerin oder der Besitzer nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat. Steht Ihnen die Fundsache zu. Ausnahme: Persönliche Gegenstände wie Ausweise oder Schlüssel

Fundfahrzeuge; Verkauf
Fundfahrzeuge wie Fahrräder oder Mofas werden durch das Fundbüro regelmässig mit den Verlustmeldungen der Kantonspolizei Bern abgeglichen, um die Eigentümer ausfindig zu machen. Sollte nach zweimaligem Abgleich kein Eigentümer ausfindig gemacht werden, steht das Fahrrad zum öffentlichen Verkauf bereit.

Jedermann und -frau hat die Möglichkeit, gegen einen Betrag von Fr. 20.00 ein Fundfahrzeug zu kaufen. Bitte machen Sie für die Besichtigung der Fahrräder einen Termin mit dem Fundbüro ab.

Fundbüro

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