06. Jul 2017
Abgabepflichtig ist jeder Hundebesitzer, dessen Hund am 1. August 2017 mindestens sechs Monate alt ist.
Die Hundetaxe beträgt Fr. 40.00 pro Tier.
Die Hundetaxe wird den bei der Gemeinde registrierten Hundehaltern im August 2017 in Rechnung gestellt. Hundebesitzern, welche die Taxe nicht fristgerecht entrichten, wird zusätzlich eine Inkassogebühr gemäss Gebührenverordnung in Rechnung gestellt.
Hundehalter werden ersucht, sämtliche Mutationen umgehend der Finanzverwaltung Sumiswald 034 432 33 45 zu melden.
Finanzverwaltung Sumiswald