Information zum Winterdienst

01. Nov 2017

Der Winterdienst der Gemeinde Sumiswald bezweckt, die öffentlichen Verkehrswege (Gemeindestrassen) nach Möglichkeit auch in den Wintermonaten befahren und begehen zu können. Obwohl wir alles daran setzen, Ihnen einen guten Service zu bieten, muss während dieser Zeit mit Einschränkungen gerechnet werden. Ein angepasstes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die nötige Rücksichtnahme sollen es aber ermöglichen, an den wenigen „weissen“ und „glatten“ Tagen unsere Verkehrswege unfallfrei benützen zu können.

Schneeräumungslastwagen

Was bedeutet Winterdienst?
Unter Winterdienst verstehen wir innerhalb der Gemeinde Sumiswald:

Pflügen
Sobald auf den Strassen ungefähr 8 cm und auf den Trottoirs 5 cm Schnee liegen, kommen die Schneepflüge zum Einsatz.

Salzen
Salz gelangt auf den Strassen und Trottoirs als Taumittel zum Einsatz (siehe nächstes Kapitel).

Splitten
Splitt ist ökologisch weniger sinnvoll als Salz. Splitt muss zudem im Frühjahr mit zusätzlichem Arbeitsaufwand aufgewischt und als „Sondermüll“ entsorgt werden. Deshalb wird dieser Einsatz sehr minimalisiert und hauptsächlich bei steilen Fussgängerpassagen eingesetzt.

Handräumung
Für den Winterdienst von Hand stehen nur sehr beschränkte personelle Mittel zur Verfügung. Diese werden hauptsächlich auf schmalen Fusswegen, Bushaltestellen und Treppen eingesetzt.

Streugutbehälter
Als Sofortmassnahme gegen Schnee und Glatteis wurden in unmittelbarer Nähe von steilen Fusswegen und Strassenpartien Streugutbehälter aufgestellt. Diese Behälter enthalten Splitt und stehen im Bedarfsfall jedermann zur Verfügung.

„Eingeschränkter Winterdienst“
Unter „eingeschränktem Winterdienst“ verstehen wir:
Die Strassen und Trottoirs werden in den Monaten November/Dezember sowie März/April weniger intensiv gepflügt und gesalzen. Dies speziell in den beiden Ortschaften Sumiswald und Wasen. Nach erfolgter Schneeräumung werden die Strassen und Trottoirs oftmals gesalzen (Schwarzräumung).

Streusalz: Soviel wie nötig - so wenig wie möglich
Streusalz wird nur dann eingesetzt, wenn die Gefahr von Rutsch- und Schleudergefahr besteht (Vereisung der Belagsoberfläche) oder nach erfolgter Schneeräumung. Nach den gesetzlichen Vorschriften der Eidg. Stoffverordnung ist es grundsätzlich verboten, in den frischen Schnee, Salz zu streuen.

In eigener Sache:
Die Gemeindewerk-Equipe hat verschiedentlich Mühe, die Schneeräumungsarbeiten ungehindert ausführen zu können, weil Strassen und öffentliche Plätze oftmals von Autos überstellt sind. Wir bitten Sie, den Bestimmungen der Strassenverkehrsgesetzgebung nachzulegen und alle Fahrzeuge rechtzeitig von solchen Standorten zu entfernen. Sie ersparen sich und uns damit zusätzlichen Aufwand.
Auch nicht zurückgeschnittene Bepflanzungen längs Strassen und Trottoirs behindern oft die Arbeit der Räumungsequipen. Sorgen Sie doch bitte rechtzeitig dafür, dass diese Tätigkeit bei Wintereinbruch abgeschlossen ist. Andernfalls erfolgt die Arbeit durch die Werkequipe und ist kostenpflichtig.

Winterdienst auf Wanderwegen
Auf Wanderwegen werden keine Winterdienstarbeiten ausgeführt.

Privater Unterhalt
Die Grundeigentümer sind beim Anschluss an den öffentlichen Bereich für die Schneeräumung selber verantwortlich. Gemäss Strassen- und Wegreglement darf der Schnee nicht auf den öffentlichen Bereich geschoben werden.

Haftungsfragen
Kann die Gemeinde bei einem Unfall auf einer öffentlichen Strasse infolge Glätte haftbar gemacht werden?

Im Prinzip ja, aber nur, wenn die geschädigte Person nachweisen kann, dass die Gemeinde ihre Unterhaltspflicht stark vernachlässigt hat. Wer beispielsweise mit Sommerreifen nicht rechtzeitig anhalten kann, weil Schneematsch auf der Strasse liegt, kann die Gemeinde kaum auf Schadenersatz einklagen. Denken Sie daran: Auch Fussgänger können und müssen sich auf winterliche Strassenverhältnisse einstellen und sich entsprechend ausrüsten.

Zum Schluss noch dies….
Wir alle sind Strassen- und/oder Trottoirbenützer. Wir haben Verständnis, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind:
• Kinder möchten endlich schlitteln,
• Fussgänger/innen wünschen sich, einkaufen oder spazieren zu gehen, ohne gleich auszugleiten, und
• Berufstätige möchten rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz ankommen.

Nicht immer wird es uns gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Wir versichern Ihnen aber, dass das eingesetzte Personal motiviert ist, seine Aufgabe nach bestem Wissen und Können auszuführen. Bitte denken sie aber daran: Die Einsatzkräfte können nicht überall gleichzeitig sein.

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Abteilung Bau und Betrieb 034 432 33 46
Gemeinde-Werkhof 034 431 48 92

Wir wünschen einen unfallfreien Winter und danken für die Unterstützung.

Abteilung Bau und Betrieb und das Werkhofpersonal

Traktörli

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen