Raumbelegung gemeindeeigene Liegenschaften

16. Mär 2018

Die Benützungsordnung für Räume und Sportanlagen der Einwohnergemeinde Sumiswald samt Anhängen I bis IV wurde überarbeitet und an der März-Sitzung durch den Gemeinderat Sumiswald genehmigt.

Die Vereinfachung der Benützungsgruppen und der Tarife stand im Vordergrund. Da das im Einsatz stehende online Buchungssystem vermehrt Schwierigkeiten bereitete, gab es Verzögerungen in der Umsetzung. Ursprünglich sollte der Erlass gleichzeitig mit dem totalrevidierten Gebührenreglement in Kraft treten. Der Gemeinderat hat ebenso einen Nachkredit über Fr. 11'000.00 für ein Programm-Update gutgeheissen. Das Inkrafttreten der Benützungsordnung wird auf den 1. April 2018 festgelegt. Neu gibt es nur noch zwei Nutzergruppen. Eine Gruppe A für Privatpersonen, Vereine und Firmen mit (Wohn-)Sitz in Sumiswald und eine Gruppe B für Privatpersonen, Vereine und Firmen mit (Wohn-)Sitz ausserhalb der Gemeinde Sumiswald. Die Raummieten werden neu mit Stundenansätzen gerechnet. Diese bewegen sich zwischen Fr. 5.00 bis Fr. 20.00 für Einheimische und Fr. 10.00 bis Fr. 40.00 für Auswärtige bei maximal acht Tagesstunden. Die neuen Tarife kommen bei Reservationsgesuchen ab 1. April 2018 zur Anwendung. Dauernutzungen sind nach wie vor möglich, müssen aber mittels Vertrag geregelt werden. Diese sind für die Benützer der Gruppe A weiterhin gratis. Benützer der Gruppe B müssen einen Pauschalbetrag pro Semester oder Jahr bezahlen. Die Verträge werden auf August 2018 angepasst.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen