24. Mär 2020
Diese Neuigkeit ist nur für die Mitglieder der Ausgleichskasse des Kantons Bern bestimmt.
Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag, 20. März 2020, Massnahmen bekannt gegeben, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus abzufedern. Diese Massnahmen betreffen ganz konkret:
1.Verordnung Arbeitslosenversicherung (ALV): Kurzarbeit
2.Verordnung Erwerbsausfall (EO): Corona Erwerbsersatzentschädigung
3.Verordnung zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge: Keine Verzugszinsen während sechs Monaten
Die Informationsstelle AHV/IV hat am Samstag und Sonntag mit einer Arbeitsgruppe die Grundinformationen durch die Erstellung des Antragsformulars sowie Informationsmerkblätter erarbeitet.
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.