Coronavirus - Selbständigerwerbende und Erwerbsunterbruch

24. Mär 2020

Diese Neuigkeit ist nur für die Mitglieder der Ausgleichskasse des Kantons Bern bestimmt.

Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag, 20. März 2020, Massnahmen bekannt gegeben, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus abzufedern. Diese Massnahmen betreffen ganz konkret:
1.Verordnung Arbeitslosenversicherung (ALV): Kurzarbeit
2.Verordnung Erwerbsausfall (EO): Corona Erwerbsersatzentschädigung
3.Verordnung zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge: Keine Verzugszinsen während sechs Monaten

Die Informationsstelle AHV/IV hat am Samstag und Sonntag mit einer Arbeitsgruppe die Grundinformationen durch die Erstellung des Antragsformulars sowie Informationsmerkblätter erarbeitet.

Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen