12. Okt 2016
Das Bundesamt für Raumplanung (ARE) forderte den Kanton Bern auf, die Bewilligungspra-xis bei der Anwendung von Art. 24c Absatz 4 Raumplanungsgesetz zu korrigieren.
Die Änderung der Bewilligungspraxis bei Ausnahmegesuchen für die Erweiterung von rechtmässig altrechtlich bestehenden, zonenfremden Wohnbauten liegt nun vor.
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